Umstrittene Erhaltungssatzung
Den Charakter Singens bewahren

GEmeinderat Singen ERhaltungssatzung | Foto: Der Kontrast von Alt und Neu, das Einfügen zeitgemäßer Akzente, bringt eine Aufwertung wie das Beispiel des Eckgebäudes mit modernem Anbau der Sparkasse zeigt.
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  • GEmeinderat Singen ERhaltungssatzung
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Singen. Das Thema klingt trocken, doch es hat es in sich und erhitzte die Gemüter im Singener Gemeinderat am Dienstag Abend: Die Erhaltungssatzung und Vorkaufsrechtsatzung für ein Gebiet in der Singener Innenstadt.

Im Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt intensiv vordiskutiert, stellte die CDU-Fraktion den Antrag auf Vertagung der Beratung über die Erhaltungssatzung, da noch viele Fragen nicht geklärt und die Bürger nicht ausreichend aufgeklärt seien, wie Fraktionssprecher Franz Hirschle erklärte. Drastischer drückte es Klaus Niederberger aus: »Da kommt die Stadt und schreibt mir vor, wie ich mit meiner Immobilie umgehen soll«.
Diese Befürchtungen versuchte Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber zu entkräftigen. Eine Erhaltungssatzung betreffe ein Gebiet mit besonderer städtebaulicher Eigenart, in dem Gebäude mit besonderer Architektur aus bestimmten Epochen geschützt werden sollen. Nicht zum Nachteil des Immobilienbesitzers sondern um den städtebaulichen Charakter des Gebietes zu erhalten. Als Instrument diene der Stadt das Vorkaufsrecht um bei Bedarf schnell reagieren zu können.

Mit nur einer Stimme mehr wurde der Antrag auf Vertagung der CDU-Fraktion abgelehnt, so dass die Architekten Christine Keinath und Dr. Peter Dietl die Notwendigkeit einer Erhaltungssatzung für den Singener Stadtkern noch einmal deutlich machen konnten, die bei Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung angewandt werden sollte. Gerade aus der Gründerzeit habe Singen im Gebiet zwischen Bahnhof und Freiheitstraße sowie Höri- und Scheffelstraße noch zahlreiche historische Gebäude vorzuweisen, die aber nicht unter Denkmalschutz stünden. Sie machten die Stadt aber unverwechselbar, geben ihr einen ganz eigenen Charakter und spiegeln ihre Geschichte wider, erklärte Keinath. Dies sei auch wichtig für die Identifikation der Bürger und die Weiterentwicklung der Stadt.

Letztere sollte von hoher Qualität sein, denn auch ein stimmiger Kontrast von Alt und Neu, das Einfügen zeitgemäßer Akzente, bringe eine Aufwertung wie das Beispiel des Eckgebäudes mit modernem Anbau der Sparkasse zeige, erklärte Dietl.
Als überzeugte Befürworterin der Erhaltungssatzung sprach sich Karin Leyhe-Schröpfer von den Grünen aus: »Dies ist eine einmalige Chance die historischen Gebäude zu bewahren - die Bevölkerung ist unzufrieden mit der Abrisspolitik in der Stadt«. Dem widersprach Franz Hirschle nicht – nur wolle die CDU-Fraktion die Bürger stärker in diesen Prozess einbinden. Bauhistoriker Dr. Dietl betonte abschließend, dass die Erhaltungssatzung ein »wichtiges und interessantes Werkzeug dafür sei, ein Gebiet zu entwickeln: »Singen hat Charakter, das ist ein Wert, der erhalten bleiben sollte«, ist er überzeugt.
Weitere Diskussionen verhinderte der Antrag zur Geschäftsordnung von FDP-Stadträtin Kerstin Brößke, ohne Aussprache abzustimmen, der knapp angenommen wurde.

So beschloss das Gremium mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung, der noch keine endgültige Entscheidung bedeutet, die Vorkaufsrechtsatzung sowie die Zusage, eine transparente Bürgerinformation besonders der Hauseigentümer durchzuführen. Ein Ergebnis, das Oberbürgermeister Bernd Häusler vor Beginn der Diskussion bereits vorgeschlagen hatte.
Karin Leyhe Schröpfer

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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