Dauer der Sperrung der Festungsanlage nicht absehbar
Aufwändige Felsräumarbeiten auf Hohentwiel nötig

Felssicherung Hohentwiel | Foto: Die Arbeiten zur Felssicherung am Hohentwiel sollen im Februar fortgesetzt werden. swb-Bild: Vermögen und Bau
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Singen. Die Dauer der Sperrung der Festungsanlage auf dem Hohentwiel ist nicht absehbar. Eine Fortführung der Sicherungsmaßnahmen am Hohentwiel ist für Februar vorgesehen, teilte Vermögen und Bau Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung am Donnerstag mit.

Der sich am 27. April 2019 ereignete Steinschlagvorfall am Hohentwiel bleibt auch weiterhin Grund für die Sperrung der Festungsanlage. Bereits im Mai 2019 fand nach Abklärung der Denkmal-und Naturschutzrechtlichen Vorgaben eine erste Beräumung des Schadensbereichs statt.

Eine Fachfirma für Felssicherung ist bereits seit September 2019 mit den Sicherungsarbeiten (Geröllfangzaun, Sicherungsnetze, ...) beauftragt und seit Oktober vor Ort tätig. Die Fertigstellung war für Anfang November 2019 vorgesehen.

Im Zuge der Arbeiten ereignete sich jedoch ein weiterer Steinschlagvorfall, welcher den mit dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau abgestimmten Umfang der notwendigen Maßnahmen nochmals vergrößerte.

Vor diesem Hintergrund findet seither eine erneute Beräumung der labilen Felswände statt. Zum Jahreswechsel ruht die Baustelle jedoch aufgrund einer im jährlichen Turnus stattfindenden Schulung der Fels sicherer.

Zu dieser Zeit findet außerdem die jährliche Wartung der zum Einsatz kommenden Spezialgeräte statt. Die Fortführung der Arbeiten ist daher für Februar 2020 geplant. Aufgrund der Witterung ist ein möglicher Zeitrahmen bis zur Fertigstellung jedoch nicht sicher absehbar.

Auch im Brandvorfall des Schafstalls und des Bergeraums vom 23. Juli 2019 an der Staatsdomäne schreiten die Planungen voran. Derzeit findet eine intensive Abstimmung der betroffenen Behörden aus den Fachbereichen Baurecht, Denkmalschutz, Naturschutz, Landwirtschaft sowiedem Pächter über den Wiederaufbau statt. Ziel ist der schnellstmögliche Wiederaufbau der Gebäude. Bei den aktuellen Planungen fließen bisherige Erfahrungswerte bei der Nutzung der Gebäude mit ein, um dieseim Rahmen des Wiederaufbaus zu verbessern und auch die aktuell geltenden Tierschutzbestimmungen einzuhalten.

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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