Stadtverwaltung appelliert an die Bürger, Verordnung strikt einzuhalten
Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum wird kontrolliert

August Ruf Straße | Foto: An den Wochentagen war die Singener Innenstadt wenig belebt. Das sollte auch zum Wochenende so bleiben, machte die Stadtverwaltung Singen deutlich. swb-Bild: of
  • August Ruf Straße
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Singen. Das angekündigte schöne Wetter der nächsten Tage werden sicherlich viele Menschen dazu nutzen, ihre Aktivitäten ins Freie zu verlegen. Die Stadtverwaltung Singen richtet aus diesem Grund einen dringenden Appell an alle Singenerinnen und Singener, sich an die verfügte Verordnung zu halten und die gebotenen Abstandsregeln zu beachten.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet, wird erinnert. Diese Regelung ist seit zwei Wochen in Kraft. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, heißt es in der Landesverordnung.

Wer dagegen verstößt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen, deren Rahmen von 100 bis 1.000 Euro pro Person reichen kann. Alleine in der letzten Woche wurden laut der Information der Medienstelle der Stadtverwaltung gegen mehr als zehn Personen in Singen aus diesem Grund Bußgeldverfahren eingeleitet.

Um dies zu vermeiden, sollte man sich an die Regeln halten und Abstand zu anderen Menschen im öffentlichen Raum wahren. Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Polizei weiterhin intensiv kontrollieren und Verstöße gegen die Verordnung ahnden wird.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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