Stundungen und Senkung vor Abschlagszahlungen auf Antrag
Auch Stadt Singen bietet Corona-Hilfen in Sachen Gewerbesteuer

Villa Consult | Foto: Wirtschaftsförderung und Stanortmarketing Singen aktiv mit Sitz in der »Villa Consult« informierten am Montag zu Steuerflexibiltät angesichts der Corona-Krise. swb-Bild: of/Archiv
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Singen. Im Zuge der aktuellen Corona-Krise wird sich in Ergänzung zu den Hilfsprogrammen von Land und Bund auch die Stadt Singen mit einem steuerlichen Hilfsangebot für Gewerbetreibende einbringen, wurden am Montagabend durch das Standortmarketing "Singen aktiv" und die Wirtschaftsförderung bekannt gegeben.

»In Zeiten wie diesen ist unsere Solidarität gefordert. Wir wollen deshalb den Firmen und Betrieben in unserer Stadt schnell und unkompliziert helfen, damit sie nicht in Liquiditätsnöte geraten. Unternehmen und Gewerbetreibende können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Abteilung Haushalt und Abgaben beanspruchen«. sagt der Singnener OB Bernd Häusler.

Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Darüber hinaus bestehe bei allen Steuern, die von der Stadt Singen erhoben werden, die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung (Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub) zu stellen.

Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, wird auf die Festsetzung von Stundungszinsen verzichtet.

Ein entsprechender Antrag (formlos mit kurzer Begründung) ist jedoch erforderlich. Dieser ist zu richten an: finanzen@singen.de.

Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen besteht für betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen zu stellen, informierte die Wirtschaftsförderung weiter. Dieser sein ebenfalls formlos mit kurzer Begründung direkt zu richten an: vollstreckung@singen.de

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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