Information für Kunden der Thüga Energie GmbH
Anpassung der monatlichen Abschläge erst 2023

Die Energiepreisbremse hat zur Folge, dass die angekündigte Abschlagsanpassung verschoben wird.  | Foto: Symbolbild Thüga Energie
  • Die Energiepreisbremse hat zur Folge, dass die angekündigte Abschlagsanpassung verschoben wird.
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Singen. Die Bundesregierung will die steigenden Energiekosten in Deutschland mit einer Energiepreisbremse abfedern. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden.

Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs soll ein niedrigerer Strom- und Gaspreis gelten. Die Maßnahmen sollen ab 1. März 2023 kommen und rückwirkend ab 1. Januar 2023 bis voraussichtlich Frühjahr 2024 gelten. Der Bundesrat will dies am 16. Dezember 2022 beschließen.
Die Thüga Energie begrüßt jede Maßnahme, die in der aktuellen Situation sowohl zur Sicherung der Energieversorgung als auch zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher führt.

Gas- und Strom-KundInnen der Thüga Energie müssen nicht aktiv werden, um von den Entlastungen zu profitieren. Sobald die Energiepreisbremse ausgestaltet und rechtlich geklärt ist, wird die Thüga Energie diese umgehend umsetzen und die Entlastungen an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Dies betrifft KundInnen aus der Stadt Singen, der Gemeinde Rielasingen-Worblingen und der Gemeinde Gottmadingen

Die Energiepreisbremse hat zur Folge, dass die angekündigte Abschlagsanpassung verschoben wird. KundInnen der Thüga Energie erhalten bis spätestens Mitte Februar 2023 eine neue Abschlagsmitteilung. Bis dahin gelten die derzeitigen Abschläge weiter.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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