Ab 27. April neuer Modus / Infothek bleibt bis auf weiteres geschlossen
Amtsgericht startet am Montag wieder mit "öffentlichen Verhandlungen
Singen. Das Amtsgericht Singen will weiterhin mitverantwortlich dazu beizutragen, die rasche Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Ab dem 27. April werden die Gerichtsräume grundsätzlich wieder öffentlich zugänglich sein, es sei denn, es findet eine nichtöffentliche Verhandlung statt. Die Infothek bleibt fürs Erste weiterhin geschlossen.
Wegen der aktuellen Vorschriften wird Folgendes zu beachten gegeben:
Der Zutritt zu den Gerichtsräumen ist Personen verwehrt, die vor weniger als 14 Tagen im Ausland gewesen sind, die vor weniger als 14 Tagen zur Ansteckung geeigneten Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, die selbst an einer solchen Infektion erkrankt sind oder die an für diese Erkrankung typischen Symptomen leiden (erhöhte Temperatur, Husten, Schnupfen, Atemnot). Im Rahmen von Einlasskontrollen ist den Wachtmeistern gestattet, bei Besuchern berührungslos die Körpertemperatur zu messen.
In den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Amtsgerichts ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für ihn hat jeder selbst zu sorgen. Auch ist zu anderen Personen ein Abstand von 2 Metern einzuhalten. Die Wachtmeister überwachen die Beachtung dieser Regeln. Für die Sitzungsräume bleibt die Anordnung darüber, ob ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, demjenigen vorbehalten, der die Sitzung leitet.
Anträge und Erklärungen zu Protokoll werden, soweit zwingend erforderlich, weiter nur nach telefonischer Absprache entgegengenommen. Das Amtsgericht ist montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr unter 0 77 31/4001-0 telefonisch erreichbar.
Der nächste Termin der vom Anwaltsverein angebotenen kostenlosen Rechtsberatung am 6. Mai fällt aus.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare