Jugendschutz nicht nur an Fasnacht im Blick / Elernbrief verschickt
Aktionsbündnis gegen Alkohol-Missbrauch

Alkohol Testkäufe | Foto: Vor Fasnet gibt es den Eltern und Alkohol-Testkäufe. swb-Bild: Archivbild
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Singen. Grundsätzlich soll es Jugendlichen schwergemacht werden, an Alkohol zu kommen, egal, ob Fasnacht ist oder nicht! Da die närrischen Tage nun aber bevor-stehen, geht das Aktionsbündnis gegen den Missbrauch von Alkohol – bestehend aus Poppele-Zunft, Polizei, Schulen, Ordnungsamt, Suchtberatungsstelle, Amt für Kinder, Jugend und Familie, b.free und der städtischen Singener Kriminalprävention (SKP) – wieder gezielt gegen den Alkoholmissbrauch in der Fasnachtszeit vor. Dabei kommt der „Elternbrief“ zum Thema Jugendschutz zum Einsatz.

Dieses Schreiben erhalten Eltern von Singener Schülern/innen rechtzeitig vor den närrischen Tagen nach Hause geschickt. Das Aktionsbündnis fordert in dem Brief dazu auf, eine saubere, friedliche Fasnacht zu feiern, ohne Alkoholexzesse, ohne Müll und ohne negative Vorkommnisse.

Auch die Verkaufsstellen müssen das Jugendschutzgesetz das ganze Jahr über strikt einhalten. Denn dort heißt es: „Kein Verkauf von Alkoholika jeglicher Art an unter 16-Jährige, kein Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an unter 18-Jährige.“

Wer gegen dieses Gesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld (das besagt der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg) von bis zu 4.000 Euro rechnen. Alle Gaststätten, Einzelhändler und Tankstellen werden vor der Fasnacht schriftlich vom Ordnungsamt und von der Singener Kriminalprävention auf das Jugendschutzgesetz hingewiesen.

Im Vorfeld der Fasnacht und darüber hinaus organisiert die SKP zusammen mit der Polizei und dem Ordnungsamt wieder sogenannte „Alkohol-Testkäufe“. Während den närrischen Tagen ist die Polizei präsent. Kinder und Jugendliche, die durch die Jugendschutzstreifen alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen (z.B. Einladung mit den Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch bei der SKP). Auch das Rauchen unter 18 Jahren wird geahndet.

Der Elternbrief ist im Internet unter www.singen.de , Rubrik, „Kriminalprävention“, einsehbar.

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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