Hallo und guten Tag
Wie eine »Hundehütte« das zehnfache an Zinsen verursachen kann

Bestens gelaunt tauchte Struppi bei mir auf. Dabei ging es ihm in der letzten Zeit nicht besonders; seine Schulden belasteten ihn. Darauf angesprochen, erzählte mein Kumpel folgendes: Er habe einen »Investor« gefunden, der sich mit 49,9 Prozent an seiner Hundehütte beteiligt. Ich wollte wissen wie er auf diese Idee gekommen und wer der Geldgeber ist. »Es ist ja bekannt, dass unsere Schweizer Nachbarn gut mit Geld umgehen können. Also habe ich Max, dem Berner Sennenhund, das Modell vorgestellt und er war einverstanden. Die Idee stammt übrigens von Bundesfinanzminister Schäuble«. Jetzt wurde mir einiges klar. Wolfgang Schäuble warb im Haushaltsausschuss des Bundestags für die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft, die Finanzierung, Bau und Betrieb der deutschen Autobahnen übernehmen soll. So ist es unter http://www.spiegel.de nachzulesen. Bis zu 49,9 Prozent der Gesellschaft könnten an private Investoren verkauft werden und wegen der niedrigen Zinsen auf Staatsanleihen suchen Firmen wie Allianz, Axa und andere nach neuen, langfristigen Anlageformen.Hört sich gut an, doch wenn Versicherungsgesellschaften Milliarden in das deutsche Autobahnnetz stecken wollen, dann ist Vorsicht geboten. Nach meiner Nase geht es hier nur um Gewinnmaximierung zu Lasten der Allgemeinheit. Kluge Köpfe haben nachgerechnet: Nach Variante 1 leiht sich der Staat die nötigen 1.000 Millionen Euro über normale Staatsanleihen. Für eine 30-jährige Anleihe zahlt der Bund 0,57 % Zinsen. Auf 30 Jahre gerechnet würde die  Gesamt verzinsung 185 Millionen Euro kosten. Bei Variante 2 wird es schon teurer. Hier beauftragt der Staat eine private Gesellschaft mit dem Bauprojekt. Diese sammelt das nötige Geld über eine Unternehmensanleihe ein. Bei 30–jähriger Laufzeit und fest kalkulierbaren, sicheren Refinanzierungseinnahmen liegt der Zins für eine solche Anleihe zurzeit bei rund 2,25 %. Für die volle Laufzeit betragen die Zinsen 950 Millionen Euro. Bei Variante 3 wird’s dann richtig teuer. Große Versicherungsgesellschaften kalkulieren intern mit 7 %. Wird dieser Satz angewendet, stehen nach 30 Jahren Gesamtkosten in Höhe von 7.612 Millionen Euro an – siehe http://www.nachdenkseiten.de. Für solche Lösungen braucht der Finanzminister die Änderung von Artikel 90 des Grundgesetzes und hinter verschlossenen Türen wird da wohl schon wieder kräftig am Grundgesetz herumgepfuscht. Das »Rechtliche Kurzgutachten« zeigt, dass eine Autobahnprivatisierung keine Probleme löst, aber viele neue schafft (https://www.gemeingut.org/neues-rechtsgutachten). Favorisiert der Finanzminister Variante 3, weil diese Kredite nach den Maastricht-Kriterien (europäische Schuldenbegrenzungsregeln) nicht der Bundesrepublik zugerechnet werden? Darf er dafür wirklich das Grundgesetz ändern, Staatsvermögen verschleudern und der Versicherungsindustrie in den Rachen werfen?

In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

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