Hallo und guten Tag
Weshalb ist ein Hund Luxus?
Unser Präsident hatte zu einem Treffen bei Bruno Bernhardiner eingeladen. Fritz, der Dackel, begrüßte uns. Er habe den Professor um einen Vortrag über Luxus gebeten. »Das Thema interessiert mich überhaupt nicht«, meckerte Struppi. »Das könnte sich ganz schnell ändern, wenn Du mir zuhörst«, antwortete der Dicke ganz gelassen. »Kennt Ihr das Edikt über die neuen Consumptions- und Luxussteuern? Das Edikt wurde am 28. Oktober 1810 von Friedrich Wilhelm III. erlassen; es führte neben der Steuer für Diener und Pferde auch für Hunde eine so genannte Luxussteuer als Staatssteuer ein. Doch bereits im April 1829 erhielten die Stadtgemeinden die Berechtigung zur Erhebung der Hundesteuer. Das war in Deutschland die erste allgemeine Berechtigung für die Hundesteuer durch die Kommunen. Ich habe mich bei Wikipedia im Internet ein wenig schlau gemacht«, erzählte Bruno weiter. »In Europa wird nur in Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz Hundesteuer erhoben.« »Weshalb hat dieser Friedrich eine Luxussteuer auf Hunde eingeführt? Das verstehe ich einfach nicht; was ist Luxus überhaupt?«, so die Frage von Fritz. »Luxus«, dozierte unsere Intelligenzbestie weiter, »ist ein den normalen Lebensstandard überschreitender Aufwand. Man kann auch sagen, das ist Verschwendung oder Prunk«. »Aha, ich habe verstanden«, hörte ich unseren Präsidenten. »Dann erkläre mir doch bitte, was an einem Pudel, einem Mops, einem Bleu de Gascogne, einem Berner Sennenhund, einer Promenadenmischung oder einem Dackel denn Luxus ist. Der einzige, der vielleicht in diese Kategorie fällt, bist Du Bruno und das doch auch nur wegen Deines Futterbedarfs«, meinte Fritz.»Weshalb müssen z. B. für Katzen oder Pferde in der heutigen Zeit keine Steuern bezahlt werden? Verstehen die Zweibeiner das unter gerecht?«, wollte Struppi wissen. »Genau da setzen jetzt die Gegner der Hundesteuer an; nach ihrer Meinung liegt hier ein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes vor, weil andere Haustiere nicht besteuert werden. Die Hundehalter haben z. B. im Jahr 2010 bundesweit 258 Millionen Steuern gezahlt. Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Januar entschieden, dass es sich nicht mit dieser Problematik befassen will. Jetzt plant ein Anwalt und Hundebesitzer den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; dort will er die Hundesteuer kippen«, erklärte Bruno. Weshalb, so frage ich mich, will sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit diesem Thema beschäftigen? Will man so die lukrative Einnahmequelle der Kommunen schützen? Ist das Willkür? Hoffentlich kassieren die Richter in Straßburg diese ungerechte Steuer.
In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.
Autor:Redaktion aus Singen |
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