Hallo und guten Tag
Wer zahlt die Rente der Ghetto-Arbeiter?

Anfang Juni hat das Bundessozialgericht in Kassel ein wichtiges Urteil gesprochen. Danach haben ehemalige Ghettoarbeiter Anspruch auf Rentenzahlungen aus Deutschland. Na ja, bei meinen Streifzügen habe ich wegen dieses Urteils so einiges zu hören bekommen. Des öfteren wurde die Frage gestellt "was muss denn noch alles gezahlt werden?" Diese Frage war ja noch harmlos; für andere Kommentare hätte ich gewisse Zweibeiner am liebsten sofort im Gefängnis abgeliefert. Doch der Reihe nach; im so genannten tausendjährigen Reich schufteten junge Leute als Ghettoarbeiter. Die Bedingungen für ihre "Berufstätigkeit" entsprachen in keiner Weise einem normalen Arbeitsverhältnis. So war zum Beispiel der Lohn nicht ausreichend um den Lebensunterhalt zu sichern oder der Lohn wurde in Naturalien gezahlt oder der "Arbeitnehmer" war unter 14 Jahren alt, usw. In all diesen Fällen wurde eine Rentenzahlung unter Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt. Jetzt hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil für Gerechtigkeit gesorgt. "Endlich" belle ich da aus ganzem Herzen. Die Kläger wurden einer unbeschwerten Kindheit und Jugend bestohlen; die kleine Rente, die sie dafür bekommen werden, kann nur eine kleine Entschädigung sein. Rex hat mir in dieser Sache einen netten Brief geschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass die Sache einen Haken hat. Ich kann meinem Kollegen aus Orsingen da nur beipflichten. Diese Renten müssen von den Rentenversicherungsträgern gezahlt werden. "Klar", werden einige sagen, "für Rentenzahlungen sind die Versicherungsträger schließlich zuständig". Ja, liebe WOCHENBLATT - Leserinnen und - Leser, habe ich das in Sachen Rentenversicherung alles richtig verstanden, sind diese Rentenzahlungen versicherungsfremde Leistungen. Schließlich haben die damaligen Arbeitgeber keinen Pfennig an die Rentenversicherung abgeführt. Verklagen konnten die "Arbeitnehmer" ihre sauberen Arbeitgeber auch nicht sonst hätten sie den nächsten Tag nicht mehr erlebt. Und Leistungen für die keine Beiträge gezahlt wurden, sind nach meinen Informationen eben versicherungsfremde Leistungen. Wegen anderer versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen habe ich schon einmal laut und deutlich gebellt. Seit damals ist einige Zeit ins Land gegangen und ich möchte ein paar Neuigkeiten dazu los werden. Stimmen meine Informationen wurden seit 1957 ungefähr 600 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen ausgegeben. Daneben hatte der Bund bereits 1955 14,5 Milliarden DM Schulden bei den Rentenversicherungen; bei der Umstellung vom Kapitaldeckungs- zum Umlageverfahren wurde die Rückzahlung abgelehnt. Doch wer erinnert sich heute noch daran? Jetzt könnte man doch ganz einfach sagen, in diesem Fall sind die neuen Rentenansprüche aus Steuergeldern zu begleichen oder täusche ich mich da? Finanzminister Steinbrück wäre sicher nicht glücklich über solche Forderungen. Nach meinen Informationen war eine Klägerin in den "Reichswerken Hermann Göring" beschäftigt. Da wäre also der frühere Arbeitgeber bekannt. Nach den unmissverständlichen Zeichen meiner empfindlichen Nase suchte ich die Nachfolgerfirma der "Reichswerke Hermann Göring". Ob Sie es glauben oder nicht, liebe WOCHENBLATT - Leserinnen und - Leser, nach längerem Suchen wurde ich fündig. Habe ich im Internet alles richtig kapiert, ist Rechtsnachfolgerin die Salzgitter AG. Kann die Salzgitter AG in dem konkreten Einzelfall nicht zu einer Zahlung verpflichtet werden? Oder sind diese Firmen nur in Eigentumsfragen und angestammten Rechten Nachfolger? Könnten nicht auch andere Rechtsnachfolger in die Pflicht genommen werden? Oder müssen wieder die Steuer- und Beitragszahler die Zeche begleichen während andere Dividenden kassieren? Ich bin ein Vierbeiner ohne Verstand und meine Wenigkeit fragt ja nur.

In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

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