Hallo und guten Tag
Wenn man sich kein Schulessen mehr leisten kann

Mein Kumpel Struppi war in echter Festtagslaune. Seine Chefin hatte ihm einen Riesenknochen geschenkt, so als kleine Überraschung vor Beginn der Adventszeit. Er lobte seine Leibköchin in höchsten Tönen; sie sei immer so fürsorglich und passe auf, dass es ihm an nichts fehle. Er habe wirklich das große Los gezogen und an seine Zeit auf der Straße wolle er überhaupt nicht mehr denken. Jeden Bissen Futter hätte er sich erkämpfen müssen und immer habe der Stärkere die größten Brocken kassiert. Kurz gesagt, liebe WOCHENBLATT - Leserinnen und -Leser, mein Freund war ein glücklicher und zufriedener Vierbeiner, der sein Leben genoss. »Struppi, ich gönne Dir Dein wunderbares, sorgenfreies Leben. Doch weißt Du, dass es Zweibeiner gibt, denen es nicht so gut geht wie Dir?«. Mein Freund, mit seinem Knochen beschäftigt, konnte sich das einfach nicht vorstellen. Deshalb erzählte ich ihm die Geschichte von zwei kleinen Zweibeinern, denen übel mitgespielt wurde und wird. Kati und Fritz besuchen eine so genannte verlässliche Grundschule mit einem erweiterten Betreuungsangebot und Mittagsverpflegung. Das Essen war und ist natürlich nicht kostenlos. Bei Kati begannen die Probleme als sich der Herr Papa aus dem Staub machte und nicht daran dachte für sein Mädchen auch nur einen Cent zu berappen. Katiâ's Mama machte noch eine Ausbildung und war deshalb darauf angewiesen, dass die Kleine die verlässliche Grundschule besuchen und auch den Mittagstisch in Anspruch nehmen konnte. Kati hat Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV; stimmen meine Informationen sind das etwas über 200 Euro monatlich. Der tägliche Anteil für das Essen beträgt rund 2,57 Euro. Der Vater von Fritz wurde arbeitslos; alle Bewerbungsversuche sind bislang gescheitert und so ist auch diese Familie zu Hartz - IV - Beziehern geworden. Fritz hat wie Kati für das tägliche Essen 2,57 Euro zur Verfügung. Blöderweise liegen die Preise für ein Schulessen im Durchschnitt zwischen 2,50 und 3,50 Euro. Wollen die Beiden das Schulessen genießen, bleiben für Frühstück und Abendbrot - wenn überhaupt - 7 Cent. Das Schulessen ist in Baden-Württemberg Sache der Städte und Gemeinden; die Landesministerien haben sich bislang beim Ruf nach einer Kostenbeteiligung stets aus dem Staub gemacht. Ministerpräsident Oettinger hat vor rund drei Wochen mal getönt, dass das Land und die Kommunen bei der Schulverpflegung in der Verantwortung stünden. Doch das ging wohl nach dem Motto »was geht mich mein dummes Geschwätz von gestern an«. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass die Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch beim Kongress »Schulverpflegung in der Praxis« kurz und knapp mitteilte, dass das Land bis auf weiteres keine Zuschüsse für die Verpflegung ärmerer Kinder zahlen werde. Aus meiner unmaßgeblichen Sicht auf vier Pfoten sind wir ja beim Angebot von Ganztagesschulen in Baden-Württemberg eh hinterm Mond daheim. Schau ich in unser schönes Nachbarland Frankreich, da kann man doch vor Neid nur blass werden. Doch wo mir einfach nur noch übel wird, ist die Arroganz der so genannten Volksvertreter, wenn es um die Finanzierung des Mittagessens geht. Bei jeder Veranstaltung zum Thema »Gesundes Essen für Kinder und Jugendliche« oder »Gesundes Abnehmen durch gesundes Essen« sind die Herrschaften dabei und geben ihren Senf dazu. Da kommen dann so Sätze wie »Gewichtsreduktion, gesundes Essen und Bewegung sind auch im Blick auf Folgeschäden und den damit verbundenen Belastungen für die Beitragszahler unabdingbar«. Ich kann die blöden Sprüche nicht mehr hören, denn wenn es zum Schwur kommt - sprich um die Bezahlung geht - sind die Sprücheklopfer plötzlich auf Tauchstation. Baden-Württemberg eines der reichsten Bundesländer spart auf dem Rücken und zu Lasten von Kindern, die sich nicht wehren können. Wir haben Geld für Kunst am Bau, für unsinnige Auslandsreisen der Abgeordneten, für Gutachten- und Beraterverträge, aber wir verwehren armen Kindern eine gesunde Mahlzeit in der Schule. Ist das vielleicht christlich? Niemand darf wegen .... seiner Herkunft..... benachteiligt werden (Textauszug aus Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz). Die baden-württembergische Landesregierung tritt das Grundgesetz mit Füßen, weil sie Kinder wegen ihrer armen Herkunft benachteiligt,

das meint Ihr trauriger und wütender bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.