Hallo und guten Tag
Tragisches Büroversehen zum Thema Hundesteuer
Vor ziemlich genau einem Jahr berichtete ich über das Edikt für die neuen Consumptions- und Luxussteuern vom 28.10.1810 und damit die Hundesteuer. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betrugen 2010 258 Millionen. »Da für andere Haustiere in der heutigen Zeit keine Steuern bezahlt werden müssen, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes vor«, so die Meinung der Gegner der Hundesteuer. Dr. Elmar Vitt, Rechtsanwalt und Hundebesitzer, wagte mit den Schriftsätzen vom 30.06.2012 und 11.07.2012 den Schritt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Unter www.houndsandpeople.com/de/magazin/aktuelles las ich dann folgendes: Hundesteuer: Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof »verloren gegangen«? Autor des Berichts war Elmar Vitt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte teilte in der Sache Nr. 40862/12 Vitt ./. Deutschland (Hundesteuer) mit, dass aus der hunderte Seiten dicken Beschwerdeakte ausgerechnet die drei entscheidenden Dokumente im Original »verloren gegangen« sein sollen, die fristgebunden und unersetzlich sind: Nämlich die beiden Beschwerdeschriften (Fax und Brief) und das Beschwerdeformular. »Leider sind aufgrund eines hier nicht mehr nachvollziehbaren Büroversehens ihre Schriftsätze vom 30. Juni 2012 und Ihr Schreiben vom 11. Juli 2012 verloren gegangen…«. Diese Nachricht vom 17. Mai 2013 erreichte den Kläger am 24. Mai 2013. In dem Schreiben an Rechtsanwalt Vitt wurde noch klargestellt, dass die »verlorenen« Dokumente die fristgebundene Beschwerdefrist und das zwingend notwendige Beschwerdeformular sind. Eine Verlängerung der 2012 ausgelaufenen Frist zum Einreichen der fehlenden Unterlagen wurden nicht gewährt. Auch wurde über keine Untersuchungen berichtet, wer für das Fehlen der Urkunden verantwortlich ist und wohin sie verschwunden sind.
Mit dem Rückschein der Post und einer Empfangsbestätigung aus Straßburg ist nachgewiesen, dass die Dokumente fristgerecht beim Gericht angekommen sind. Weshalb, so frage ich mich, wird die Klage dann so einfach »runter«gebügelt? Weshalb brauchte das Gericht 10 ½ Monate, um festzustellen, dass Unterlagen fehlen? Weshalb wurde die Beschwerdefrist nicht verlängert, da der Fehler doch wohl beim Gericht lag? Wurde wegen des drohenden Einnahmeausfalls für die deutschen Kommunen nachgeholfen? Was für ein Schlamperladen herrscht da eigentlich? Darf man das als Skandal bezeichnen oder sind die Herrschaften dann beleidigt? Hoffentlich passieren solche »Versehen« nicht, wenn es um Menschenleben geht. Aber kann das ausgeschlossen werden? Darf man dieses Verfahren und die Entscheidung als unglaubwürdig bezeichnen?
Aus meiner unmaßgeblichen Sicht auf vier Pfoten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier ein mehr als fragwürdiges Bild abgegeben. Gute Werbung sieht anders aus!
In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.
Autor:Redaktion aus Singen |
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