Hallo und guten Tag
Singenerin gewinnt 2.996.699,32 Euro
Mit meinem Chef durfte ich mal wieder zur Dämmerschoppenrunde. Manfred erzählte eine Geschichte, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Eine alte Dame hat Post bekommen, sehr viel Post. Genau gesagt, flattern ihr seit einigen Wochen fast täglich Briefe aus œbersee ins Haus. Die Briefe kamen aus Las Vegas, Miami, Haverstraw und Westbury in den USA. Weitere Nachrichten erreichten sie aus Vancouver, Fort Langley, Delta BC und Cloverdale in Kanada. Die Singenerin hat weder Familienangehörige noch Freunde drüben in den Staaten beziehungsweise Kanada. Sie bekam ein so genanntes beurkundetes Schreiben. In dem wurde mitgeteilt, dass "die in mehreren Dokumenten benannte Person nach gültiger Rückantwort und anschließender Bestimmung als Empfänger des maximalen Vermögenswertes 30.400 Euro oder ein bestimmtes Auto erhält". Zuvor müßte sie allerdings die Zuweisungsgebühr in Höhe von 20 Euro in bar, per Scheck - auszustellen auf Merchandise Distribution Dept. - oder per Kreditkarte - unter Angabe der Kreditkartennummer und des Gültigkeitsdatums - bezahlen. Offensichtlich wollten Unbekannte um jeden Preis der Welt ein Auto verschenken. In einem weiteren Brief wurde ein Wagen im Wert von 45.000 Euro in Aussicht gestellt. Doch es kam noch viel besser. Der Geschäftsführer eines Gewinn- Informations - Service schrieb an die offenbar bestens bekannte Adresse und ließ wissen, daß schlappe 2.996,699,32 Euro auf die Glückliche warten. Damit auch alles seine Richtigkeit hat war ein Prüf- und Begleitformular angehängt. Dort wurde bestätigt, daß die fast 3 Millionen Euro zur Auszahlung vorhanden sind und der Anspruch für die alte Dame ist. Damit das alles auch recht amtlich wirkt, ist der Brief mit einer Aktennummer und eine Postfachadresse in Miami versehen. Die Singenerin müsse nur noch eine Erklärung unterschreiben. Damit bestätige sie, dass sie die genannte Empfängerin, deutsche Staatsangehörige, 18 Jahre alt und damit berechtigt ist, die genannte Summe in Empfang zu nehmen. Zuvor wird nur noch die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro fällig. Der Betrag ist zahlbar in bar, als Scheck oder an "G-S" auszahlbare Postanweisung. Die alte Dame wußte nicht wie ihr geschah, erzählte Manfred weiter. "Confirmation of Funds Registration" - was immer das sein mag, œberweisungsbeleg, Beurkundung, Beratungsanpassung für einen gut situierten Ehrenpreis, Berechtigungsvertrag, Barpreis- und Gewinnauszahlungsdokumente, Prämienausstellungsmonitor - Ausforschungsabteilung / Lieferung, Erklärung für Bewohner in Deutschland,, Notifikation, Einsendebewilligung, Bestätigungsformular, Nationale Barpreis-Vergabe, Benachrichtigung über Hinaufstufung, Benachrichtigung über Besitz und Anspruch, offizielle Finanzpapiere, Bewertungsunterlagen für Auszahlung, offizielle Bargeldrichtlinie, Finanzabteilung - Der Direktor - so und ähnlich hoch trabende Titel trugen alle diese Schreiben. Mehr als 90 Millionen Euro an Gewinnen wurden der Singenerin in Aussicht gestellt. So viel Glück ist ja kaum zu fassen. Die Gewinnversprechungen reichten von gerade mal 900.000 Euro bis zu 7.500.000 Euro. Eines hatten diese Briefe - nach Manfreds Bericht - alle gemeinsam. Zunächst sollte die vermeintliche Gewinnerin erst einmal zahlen und zwar jeweils zwischen 20 und 25 Euro Zum Glück ist sie dank des Rats einer guten Bekannten nicht auf diese miesen Tricks hereingefallen. Manfreds Geschichte ist unglaublich. Wer - das frage ich - gibt Anschriften aus der WOCHENBLATT - Region nach Amerika und Kanada weiter? Oder sind das am Ende nur Scheinadressen und die œbeltäter sitzen hier in Europa? Wer verdient an diesen üblen Machenschaften zum Beispiel durch Verkauf der Adressen mit? Darf man die Absender dieser Briefe als kriminell bezeichnen und die Adressenverkäufer auch? Oder ist das bei den Zweibeinern verboten? "Ab damit in den Papierkorb" mit solchem Schund, das rate ich Ihnen aus meiner Sicht auf vier Pfoten.
In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.
Autor:Redaktion aus Singen |
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