Hallo und guten Tag
Phantasie ist nicht immer Intelligenz
Mein Kumpel Struppi kommt mit bester Laune um die Ecke. »Was bitte freut Dich so?« »Wir können jetzt beweisen, dass die Zweibeiner viel Phantasie besitzen; das bedeutet aber nicht unbedingt den Nachweis von Intelligenz«, lautet die Antwort. Phantasie brauchen doch vor allem künstlerisch veranlagte Menschen wie Maler oder Bildhauer. Die müssen sich im Geist doch vorstellen können wie ein Bild oder eine Skulptur aussehen soll. Auch ein Schauspieler muss sich in die Person hineinversetzen, die er darstellt. Allerdings käme es mir spanisch vor, wenn Struppi urplötzlich die Kunst für sich entdeckt hätte. Mein Freund bricht in schallendes Gelächter aus wegen meines gedanklichen Ausflugs in Richtung Kunst. Ich liege wohl mal wieder total daneben. Nach Struppis neuester Erkenntnis kennt die Phantasie der Politiker keine Grenzen wenn es um das Abkassieren besser gesagt, um die Abzocke geht. Ab 2007 kassiert die Gebühreneinzugszentrale nicht nur für Rundfunk- und Fernsehgeräte die Rundfunkgebühren, sondern auch für alle PCs, die einen Internetzugang haben. Das ist jetzt beschlossene Sache. Das trifft alle Unternehmen, die im Betrieb kein Radio der Fernsehrgerät nutzen. Der Verweis auf die Rundfunkgebühren für die Firmenautos zählt nicht. Struppi hat Informationen eingeholt und die sind der schiere Wahn. In einem Privathaushalt wird für alle Geräte eine Gebühr fällig, also für den Fernseher ungefähr 17 Euro. Damit sind dann die Gebühren für alle Radio- und Fernsehgeräte in diesem Haushalt gezahlt. Im Privathaushalt zählt ein Computer mit Internetzugang gebührentechnisch als Fernsehgerät. Für monatlich 17,03 Euro ist der Besitzer dann dabei; die übrigen Fernseh- und Radiogeräte sind gebührenfrei. Für Unternehmen ist diese neue Regelung eine einzige Abzocke. Sie sind gezwungen mit dem Internet zu arbeiten. Die Sozialversicherungsdaten ihrer Mitarbeiter müssen elektronisch übermittelt werden; die Betonung liegt hier auf dem Wort müssen. Die Vorsteueranmeldung muss bereits seit 2005 online erfolgen. Ich komme aus dem Staunen nicht heraus. Mein Freund hat sich wirklich informiert. Ich weiß zwar nicht was eine Vorsteueranmeldung ist, doch wenn die schon seit 2005 elektronisch erfolgen musste, ist ja auch gleich kontrolliert wer einen Internetzugang hat. Außerdem würde mich schon mal interessieren in welchem Unternehmen das Fernsehen während der Arbeitszeit erlaubt ist. An den Gebührenschrauben drehen - habe ich das richtig verstanden - die Bundesländer. Der baden-württembergische Ex-Minister Dr. Christoph E. Palmer hält das Ganze nach meinen Informationen für einen Akt der Gerechtigkeit. Man höre und staune. Gilt diese neue Regelung eigentlich auch für Landes- und Bundesbehörden oder nur für Privatunternehmen? Wenn ich mich nicht täusche, steht auf dem Finanzamt kein einziger Amts - Fernseher. Dann müssten da ja auch Internet-Rundfunkgebühren fällig werden oder liege ich da falsch. Da sehe ich den baden-württembergischen Finanzminister Stratthaus aber schon im Dreieck springen. Ich bin ja nur ein Vierbeiner und habe keinen Verstand; doch nur mit viel Phantasie und Abzockmentalität kann man für einen Internetzugang Rundfunkgebühren kassieren,
das meint knurrend Ihr bunter Hund.
Autor:Redaktion aus Singen |
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