Hallo und guten Tag
Immer wieder der leidige Registerschwindel

Was würde ich ohne die vielen Informationen von Ihnen, liebe WOCHENBLATT-Leserinnen und -Leser machen? Es ist wieder einmal an der Zeit, dass ich Ihnen ein herzliches »Dankeschön« belle. Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, um meiner Wenigkeit zu schreiben oder zu mailen. Eine unglaubliche Geschichte über einen dreisten Abzockversuch erreichte mich vor einigen Tagen. Um alle in der WOCHENBLATT-Region zu warnen, erzähle ich Ihnen diese Geschichte weiter. Im November letzten Jahres erhielt meine Informantin ein amtlich aussehendes Schreiben von einer Gewerbeauskunfts-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge. Das Schreiben war in zwei Spalten aufgeteilt, links waren Betriebsform, Betriebsstätte, usw. aufgeführt und der Adressat wurde gebeten, evtl. Änderungen mitzuteilen. Genau das hat Frau X. getan und die Änderungen mitgeteilt. Datum und Unterschrift unter die Anfrage, fertig. Rechts dagegen war ein Fließ-Text abgedruckt und hier lag – so zu sagen – der dicke Hund begraben. In dem Kleingedruckten wurde mitgeteilt, dass für den Basiseintrag jährlich ein Betrag von 569,06 Euro fällig wird. Durch die Unterschrift wurde der Basiseintrag verbindlich für zwei Jahre bestellt. Die Rechnung wurde innerhalb von 3 Tagen gleich zwei Mal übersandt. Nach einem Schreiben der WOCHENBLATT-Leserin begann der Psychoterror der Gewerbeauskunfts-Zentrale in Form von Mahnungen und Einschaltung der Deutsche Direkt Inkasso.
Zwischenzeitlich wurde versucht, die Firmeninhaberin durch die Übersendung von angeblich letztinstanzlichen Urteilen mürbe zu machen. Als moderner Vierbeiner habe ich wegen dieser Sache einfach im Internet recherchiert und siehe da, ich wurde fündig. Die IHK Region Stuttgart macht in einem Artikel auf ein BGH-Urteil zum Registerschwindel aufmerksam. Danach hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.07.2012 ein erfreulich klares Urteil gesprochen. Wird eine Entgeltklausel nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, werde sie nicht Vertragsbestandteil. Die GWE zeigte sich davon unbeeindruckt. Das von ihr versandte »letztinstanzliche Urteil vom 06.08.2013« ist in einem völlig anderen Fall ergangen und betraf nicht die GWE. Die Anwaltskanzlei Thomas Meier macht auf ihrer Internetseite darauf aufmerksam. Die Kanzlei wies auch darauf hin, dass das Amtsgericht Düsseldorf in über 120 Verfahren allein von ihr und auch in weiteren Verfahren anderer Kanzleien gegen die Gewerbeauskunfts-Zentrale entschieden hat. Die betroffene WOCHENBLATT-Leserin hat das einzig Richtige getan und die GWE bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Aufgepasst vor dubiosen Anfragen! Am besten ab in den Papierkorb!

 

In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

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