Hallo und guten Tag
Hochzeiter werden zu Park-Wilderern
»Muss man sich das alles gefallen lassen? Muss ich das widerspruchslos erdulden?« Diese Sätze habe ich von den Zweibeinern schon einige Male gehört. Diese Fragen haben sicher auch ihre Berechtigung. Vor einigen Tagen durfte ich ein besonderes Ereignis miterleben. Eine Hochzeitsgesellschaft war in der Innenstadt der WOCHENBLATT Hauptstadt unterwegs. Im Konvoi mit lautem Hupen machten die geladenen Gäste auf ihr Fest aufmerksam. Doch damit nicht genug. Für meine Ohren einen Höllenlärm machten Böller oder Knaller oder wie immer die Dinger heißen. Auch das Rotlicht der Ampel wurde vor lauter Begeisterung übersehen. Über das Schiebedach wurde die ganze Sause mit einer Kamera festgehalten. In einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung wurde anschließend im absoluten Halteverbot und in der Bushaltestelle geparkt. Zugegebenermaßen, eine Hochzeit ist ein schönes und großes Fest, doch Verkehrsregeln sind auch hier zu beachten und einzuhalten. Regelverstöße müssen nicht geduldet werden vor allem dann nicht, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Das Internationale Zentrum für Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (englisch: International Centre for Settlement of Investment Disputes ICSID) hat Venezuela zur Zahlung von 1,6 Milliarden Dollar verdonnert. Diese Summe sprach die Schlichtungsstelle der Weltbank dem US Ölkonzern Exxon Mobil als Entschädigung zu, weil der verstorbene Präsident Hugo Chavéz den Öl Giganten verstaatlicht hatte. Exxon Mobil hatte allerdings ganz andere Preisvorstellungen; 14,7 Milliarden Dollar war die Ausgangsforderung; stimmen meine Informationen, dann muss der Schiedsspruch nach dem siebenjährigen Streit von Venezuela unmittelbar und wie ein letztinstanzliches Urteil umgesetzt werden. Die Schlichtungsstelle der Weltbank ist also ganz schön mächtig. Als Vierbeiner ohne Verstand hätte ich noch Fragen: Müssen alle am Verfahren beteiligten Parteien den Schiedsspruch als letztinstanzliche Entscheidung akzeptieren oder gibt es da Unterschiede? Wird bei einer solchen Entscheidung auch das Geschäftsgebaren der Kontrahenten berücksichtigt? Ich denke da z.B. an den Umgang mit den Beschäftigten, leistungsgerechte Bezahlung, Arbeitsschutz, usw. Wie sieht es mit dem Umweltschutz aus? Wurden die natürlichen Ressourcen (Trinkwasser) geschützt? Wurden Anwohner bei Umweltschäden (z. B. Bodenverschmutzung) informiert und entschädigt? Diese Schlichtungsstelle ist mir unheimlich. Weshalb werden die Verträge unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt? Unterwirft sich ein Staat weitreichenden Schadensersatzforderungen so sind die in aller Regel mit langen Vertragslaufzeiten verbunden. Die völkervertraglichen Regeln zum Investitionsschutz beschränken das Recht, Dinge im eigenen Land zu regeln. Muss das widerspruchslos hingenommen werden? Soll mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP die Souveränität der einzelnen Staaten weiter eingeschränkt werden? Drum Hände weg vom TTIP.
In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.
Autor:Redaktion aus Singen |
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