Hallo und guten Tag
fehlt

Kennen Sie, liebe WOCHENBLATT-Leserinnen und -Leser Artikel 3 des Grundgesetzes? Dort heißt es doch »Alle Menschen sind gleich« oder täusche ich mich da? Nach meinen Beobachtungen gibt es aber doch Gleiche und Gleichere. »Das Grundgesetz gilt bei den Zweibeinern nicht immer«, erklärt auch Struppi. Diese Aussage ist nach meiner Meinung starker Tobak; schließlich würde das ja heißen, dass das Grundgesetz missachtet wird. Doch mein Kumpel ließ nicht locker. Er hatte gleich ein Beispiel parat. »Nimm doch den früheren Chef der Hypo Real Estate; der fuhr die HRE an die Wand und die Bank muss ihm auch noch zwei Monatsgehälter nachzahlen. Die Bank hätte nicht beweisen können, dass Georg Funke aus wichtigem Grund gekündigt wurde und deshalb kriegt der frühere Bankvorstand noch € 150.000 Euro. Was glaubst Du, wie schnell Manfred bei so einer Leistung aus seiner Firma geflogen wäre?« Da lag Struppi allerdings richtig. Es gibt bei den Zweibeinern einfach Gleiche und Gleichere. Das gilt auch in der WOCHENBLATT-Region. Die Bürgerinitiative für unser kommunales Krankenhaus hat die Mitglieder von ver.di und Marburger Bund in einem Appell aufgefordert dem Notlagentarifvertrag zuzustimmen. Sicher wünscht sich eine große Mehrheit den Erhalt des kommunalen Krankenhauses. Doch wissen diese Zweibeiner auch, was von einem Teil der Beschäftigten da verlangt wird? Nach dem Sanierungstarifvertrag (STV) wird die Tarifsteigerung von 1,2 Prozent aufgeschoben; 33 Prozent sollen dem Arbeitgeber bis 2011 zinslos gestundet werden und auf 67 Prozent sollen die Mitarbeiter vollständig verzichten. Die Tariferhöhungen 2011 werden ebenfalls zinslos gestundet. Die Jahressonderzahlung wird in den Jahren 2010 und 2011 um 10 Prozent gesenkt und zinslos gestundet. Die einmalige Sonderzahlung wird von 240 € auf 90 € gekürzt und bis Ende 2011 ohne Verzinsung gestundet. Krankenschwestern, Pfleger und auch ein Teil der Ärzte muss für den Erhalt des Krankenhauses bluten. Für die Oberärzte gibt es einen Bestandschutz für die bestehende Oberarztregelung, danach  Anwendung des § 16 Tarifvertrag Ärzte. Dies alles ist nachzulesen in einem Infoblatt. Weshalb, so frage ich mich, muss ein Teil der Belegschaft einen Sanierungstarifvertrag akzeptieren, für die Oberärzte gilt Bestandschutz? Gibt es da auch Gleiche und Gleichere? Stimmen meine Informationen, dann schreibt das Singener Krankenhaus - für sich - schwarze Zahlen. Müssen die Mitarbeiter in Singen für unrentable Häuser auf einen Teil ihres Verdienstes verzichten? Wurde den verantwortlichen Geschäftsführern für schlechte Arbeit eine Abfindung gezahlt und aus welchen Gründen?

In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.