Hallo und guten Tag
Ein neuer OB für Singen kann endlich starten
Bernd Häusler heißt der neue Oberbürgermeister der WOCHENBLATT–Hauptstadt. Ich belle ihm ein herzliches »viel Glück und Erfolg für die kommende Arbeit« zu. Mit meinem Chef machte ich eine große Tour rund um die Stadt unterm Hohentwiel. Es gab einiges zu entdecken. So schauten wir auf dem Parkplatz am Singener Krankenhaus die Neubaustelle an. Der Bau des Parkhauses hat große Fortschritte gemacht und die Eröffnung wird wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen. Doch zurück zur Baustelle; auf großen Stahlträgern ruhen die vorgefertigten Betonelemente auf denen in Zukunft die Autos parken. Stimmen meine Informationen, dann werden in dem Parkhaus mehr als 300 Stellplätze zur Verfügung stehen. Allerdings machte der Bau auf mich einen sehr tristen – genauer gesagt – grauen Eindruck; die Stahlträger sind wohl nur verzinkt und nicht besonders beschichtet und die Betonteile »glänzten« bei unserer Visite in »Betongrau«. Doch das wird sich bestimmt noch ändern. Schließlich wurde in Baden-Württemberg zum 01.07.2012 der Eurocode 2 ohne Übergangsregelung eingeführt. So ist in Heft 600 des DafStb (= Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.) nachzulesen »Entsprechend Tabelle 4.1, Fußnote b) ist bei direkt befahrenen Parkdecks eine Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. rissüberbrückende Beschichtung) zulässig. Diese Regelung berücksichtigt, dass horizontale Betonbauteile mit Rissbildung und Chloridbeaufschlagung von oben als Bauteile mit den schärfsten Beanspruchungen hinsichtlich Bewehrungskorrosion einzustufen sind«. Interessant nachzulesen sind auch die »Regelungen zur Dauerhaftigkeit von befahrbaren Parkdecks vom 26. November 2012«. In einer mehrseitigen Stellungnahme des Vorsitzenden des DafStb, Professor Dr.-Ing. Jürgen Schnell, werden die Anforderungen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von befahrbaren Parkdecks genau erläutert. Bei Bauweisen mit Rissen ist ein flächiger Oberflächenschutz oder ein lokaler Schutz gegen das Eindringen der Chloride aus Taumitteln vorzusehen. Oder der Bauherr wählt eine rissvermeidende Bauweise. Habe ich das richtig gesehen, dann wurden bei dem Neubau Betonelemente verwendet. Dort wo zwei solche Elemente zusammentreffen, gibt es doch eine Fuge oder irre ich mich da? Besteht dann nicht die Gefahr, dass es durch diese Bauweise etliche Risse gibt oder nicht? Haben die Stadtwerke Singen als Bauherr auf einer Bauausführung nach dem erst seit dem 01.07.2012 in Baden-Württemberg geltenden Eurocode 2 bestanden? Oder erfolgte die Angebotsausschreibung noch anders, weil vor diesem Termin? Wer haftet dann für die Schäden? Die Stadtwerke als Betreiber des Parkhauses? Oder zahlen wir alle als Bürger eine mögliche teuere Instandsetzung? Entschuldigung, ich frage ja nur.
In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.
Autor:Redaktion aus Singen |
Kommentare