Hallo und guten Tag
Die Narrenspiele um den 500 Euro-Schein

Die Zweibeiner feierten Fasnet, Fasching, Karneval und mir sind ein paar interessante Meldungen zwischen die Pfoten gefallen. Da hat das Jobcenter des Unstrut-Hainich-Kreises doch tatsächlich wegen der Riesensumme von 10 Cent beim Bundessozialgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Wenigstens wurde der Fehler vom Jobcenter selbst erkannt und die Beschwerde zurückgezogen. Mich würde nur interessieren wie hoch die Kosten (Gehaltskosten, usw.) für den Gang zum Bundessozialgericht waren. Als Vierbeiner ohne Verstand nehme ich an, dass die Kosten ein Vielfaches des strittigen Betrages ausmachen. Das war aus meiner unmaßgeblichen Sicht auf vier Pfoten ein echtes Narrenstück. Das nächste Narrenstück liefern in einer konzertierten Aktion die Europäische Zentralbank und die Bundesregierung; die EZB will die 500-Euro-Scheine abschaffen und begründet dies mit der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Wie sagen die Zweibeiner? »Erst wenn man es glaubt, ist man angelogen«. Kein Geringerer als Professor Hans-Werner Sinn, der scheidende Präsident des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung sieht ganz andere Motive zur Abschaffung des 500-Euro-Scheins und zur geplanten Begrenzung des Bargelds durch die Bundesregierung. Die Banken sollen kein Bargeld mehr horten, so kann man sie zwingen bei der EZB negative Einlagenzinsen zu zahlen. Professor Sinn geht davon aus, dass die Bankkunden   auf Einlagen auch Strafzinsen zahlen müssen. Geht das Zinsspektrum um weitere 0,45 Prozentpunkte nach unten, dann kostet das Deutschland – nach Aussage des Experten – weitere 8 Milliarden Euro. Die EZB darf sich lt. Ifo-Chef überhaupt nicht in die Kriminalitätsbekämpfung einschalten; ihre ausschließliche Aufgabe ist die Geldpolitik. Die Bundesregierung wollte sich in Sachen Narrenstück auch nicht lumpen lassen; nach einem Bericht der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) prüft sie eine Obergrenze für alle Barzahlungen in Deutschland. 5.000 EURO soll die Schallgrenze sein; ab diesem Betrag müsste dann bargeldlos gezahlt werden. Begründung – wen wundert es noch? – »Die gewachsene Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus. Es werde aber schon länger auch aus anderen Gründen über eine Einschränkung von Bargeld nachgedacht. Kriegt die Bundesregierung das gebacken, dann hat sie es geschafft. Sie wird ja wohl kaum garantieren, dass der Betrag von € 5.000 Euro festgeschrieben bleibt. Man kann ihn ja schrittweise »Salami-Taktik« weiter senken. Klasse, der gläserne Bürger, kann ich da nur bellen. Beim Dividendenstripping lässt sich die gleiche Bundesregierung unendlich viel Zeit, obwohl dem deutschen Staat durch diese Cum-Ex-Deals schätzungsweise 12 Milliarden Euro gestohlen wurden. Aus meiner unmaßgeblichen Sicht auf vier Pfoten muss das Investmentsteuergesetz jetzt aber ganz flott geändert werden.

In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.