Hallo und guten Tag
Alte Privilegien für die katholische Kirche

Neulich habe ich mit meinem Chef eine Fernsehsendung verfolgt. Da tauchte immer wieder das Wort Privileg auf. Doch was ist ein Privileg? Also fragte ich Bruno. »Ein Privileg ist ein Vorrecht, ein Sonderrecht oder eine Ausnahmeregelung. Doch warum willst Du das wissen?«, so die Rückfrage des Professors.

Darauf erzählte ich ihm von der Sendung bei 3sat Anfang April. Es ging um das Erzbistum Köln sowie seine Einnahmen und Ausgaben. »Bruno, ich habe die Geschichte bei 3sat.online nochmals nachgelesen und ausgedruckt. So kann ich nichts Falsches erzählen«. »Der Kölner Dom kostet 33.000 Euro. Jeden Tag. Das Erzbistum Köln kann sich das leisten. Es gilt als reichste katholische Diözese
weltweit. Sie managt einen Etat von fast einer Milliarde Euro. Haupteinnahmequelle ist die Kirchensteuer, der Mitgliedsbeitrag von mehr als zwei Millionen Katholiken in der Region.
Mehr als die Hälfte der Kirchensteuer fließt in die Seelsorge. Neben der Seelsorge werden weitere Millionen für Bildung, Caritas und kirchliche Entwicklungshilfe ausgegeben. In guten Zeiten wird nicht über die Stränge geschlagen.
In schlechten Zeiten wird sorgsam gehaushaltet. Die Rechnung geht also auf. Doch nicht nur wegen der Kirchensteuer. Köln bekommt millionenschwere Zuschüsse aus öffentlichen Kassen. Beispiel Soziales: Die Kirche ist einer der größten Arbeitgeber in diesem Bereich.

Der Klinikskandal zu Beginn des Jahres zeigte:
In katholischen Spitälern hat die Kirche das Sagen. Für die Kosten allerdings kommen Staat und Krankenkassen auf, oft allein. Ähnlich im Bildungsbereich: 90 Prozent der laufenden Kosten für die bischöflichen Privatschulen trägt der Staat. Argument: Das Bistum übernimmt hier staatliche Aufgaben. Baukosten schultert dagegen die Kirche. Der erste Priester in Köln, Kardinal Meisner, erhält sein Salär ebenfalls von Nordrhein-Westfalen.
Das Land muss wegen uralter Verträge rund 11.000 Euro im Monat berappen. Dabei verfügt der Bischof noch über eine besondere Geldschatulle, nicht privat, sondern in seiner Amtsfunktion. Zum sogenannten »Erzbischöflichen Stuhl« gehören wohl Beteiligungen, Aktien, Fonds und Immobilien. Da in diesen Topf keine Kirchensteuer fließt, ist die Kirche hier auch nicht offenlegungspflichtig«, soweit 3sat.

Aus meiner unmaßgeblichen Sicht auf vier Pfoten hätte ich da noch ein paar Fragen:
Sind das Privilegien der Kirche oder habe ich das falsch verstanden? Weshalb bezahlt die reichste Diözese der Welt ihren Bischof nicht aus eigenen Mitteln? Wie sieht das in den anderen Bistümern und Religionsgemeinschaften aus? Müssen uralte Verträge in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht längst auf den Prüfstand und neu verhandelt werden?

In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

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