Hinweise der Polizei
Radfahrerin mit über 3,6 Promille aus dem Verkehr gezogen
Singen. Beamte des Polizeireviers Singen haben am Sonntagmittag, 15. September, eine stark alkoholisierte Radfahrerin aus dem Verkehr gezogen.
Gegen 13.30 Uhr fiel den Polizisten auf der Friedrich-Hecker-Straße eine Radlerin auf, die währenddessen eine Dose Bier in der Hand hielt. Ein im Rahmen der daraufhin folgenden Kontrolle durchgeführter Alkoholtest ergab bei der 45-Jährigen einen Wert von über 3,6 Promille. Die Frau musste ihre Fahrt beenden und in einem Krankenhaus eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut darauf hin:
Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen.
Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!
Quelle: Polizeipräsidium Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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