Trunkenheitsfahrt
Polizei erwischt zwei angetrunkene E-Scooterfahrer

Symbolbild | Foto: Archiv

Singen. Gleich zwei E-Scooterfahrer haben Beamte des Polizeireviers Singen am Donnerstag aus dem Verkehr gezogen.

Gegen 16 Uhr kontrollierten sie auf der Worblinger Straße einen 30-Jährigen, der mit einem E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs war. Bei der Überprüfung des Mannes ergab sich zudem der Verdacht, dass er unter dem
Einfluss von Betäubungsmittel stand, weshalb er in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben und sein Fahrzeug stehenlassen musste.

Bei der Kontrolle eines 40-jährigen Scooterfahrers gegen 19 Uhr auf einem Verbindungsweg bei der Rielasinger Straße stellten die Polizisten Alkoholgeruch bei dem Mann fest. Ein Test mit einem Ergebnis von rund 0,7 Promille bestätigte den Verdacht. Auch ihm untersagten die Beamten die Weiterfahrt.

Wer betrunken Auto fährt, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen. Das Gleiche droht bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten mit einem E-Scooter. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Quelle: Polizeipräsidium Konstanz

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Presseinfo aus Singen

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