45-Jähriger wurde in JVA eingewiesen
Mit Joint und offenem Haftbefehl am Bahnhof Singen

Verhaftung | Foto: Symbolbild
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Singen. Ein 45-jähriger Mann wird in der Bahnhofsunterführung rauchend mit einem Joint ertappt. Aber damit nicht genug: Aufgrund eines offenen Haftbefehls muss er schließlich für 60 Tage ins Gefängnis.

Festgestellt wurde die männliche Person am Samstagabend gegen 21 Uhr durch eine Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz. Aus Anlass der Straftat wurde der deutsche Staatsangehörige kontrolliert. Zum Vorschein kam ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz: Das Amtsgericht Singen hatte den Gesuchten im vergangenen Herbst wegen Missbrauchs von Notrufen rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Gezahlt werden konnte der offene Geldbetrag durch den Verantwortlichen nicht.

Zur Vollstreckung der ersatzweisen Haftstrafe wurde der unter Betäubungsmitteln stehende Mann daher zunächst einem Arzt vorgestellt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Waldshut eingewiesen, teile die Polizeidirektion Konstanz mit. Aufgrund des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ermittelt das zuständige Polizeirevier Singen.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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