Wegen Diebstahl und Erschleichen hinter Gittern
Festnahme führt zu 150 Tagen Haft
Singen. Am Dienstagvormittag haben Beamte des Bundespolizeireviers Singen einen Mann festgenommen, gegen den zwei Haftbefehle vorlagen. Seine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe trat er noch am selben Tag in der Justizvollzugsanstalt Konstanz an.
Als eine Streife der Bundespolizei in der Bahnhofshalle des Bahnhofs Singen einen bulgarischen Staatsangehörigen kontrollierte, kamen gleich zwei offene Haftbefehle zum Vorschein. Die Staatsanwaltschaft Würzburg suchte den Mann laut einer Pressemeldung der Polizei seit rund drei Monaten infolge eines rechtskräftigen Urteils des AG Würzburg aus Februar. Wegen Diebstahls war er darin zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er bisher schuldig blieb. Hinzu kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Erschleichens von Leistungen nach einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Amtsgerichts Stuttgart im April.
Zumal der 42-Jährige die beiden Geldstrafen nicht begleichen konnte, muss er nunmehr ersatzweise für insgesamt 150 Tage in Haft.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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