Geldstrafen nicht beglichen
Festnahme eines dreifach gesuchten Straftäters

Foto: Symbolbild

Singen. Laut dem Bericht der Polizei kann ein 25-Jähriger seine offenen Geldstrafen nicht begleichen und muss nun insgesamt fast 8 Monate ersatzweise in Haft.

Am Montag (8. August 2022) hat die Bundespolizeiinspektion Konstanz am Bahnhof in Singen einen afghanischen Staatsangehörigen kontrolliert, der von der Staatsanwaltschaft Konstanz dreimal zur Fahndung ausgeschrieben war. Mit rechtskräftigen Urteilen aus dem Frühjahr 2021 hat das Amtsgericht Radolfzell den Mann wegen Diebstahls sowie Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt, welche er bislang nicht beglich. Zudem bestand eine offene Geldstrafe anlässlich
einer Verurteilung aus dem Sommer 2021 durch das Amtsgericht Stockach wegen Sachbeschädigung.

Da er auch am gestrigen Tage die Geldsummen nicht bezahlen konnte, muss er nun die drei Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 236 Tage in der Justizvollzugsanstalt Konstanz verbüßen.

Quelle: Polizeipräsidium Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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