Verdacht der unerlaubten Einreise
Bundespolizei stellt mutmaßliche Schleusung fest

Foto: Symbolbild

Singen/Ravensburg. Am vergangenen Sonntag (8. Januar 2022) leitete die Bundespolizeiinspektion Konstanz Ermittlungen zu einer mutmaßlichen Schleusung ein.

Bereits am 7. Januar reisten einem Pressebericht der Bundespolizei zufolge zwei afghanische Staatsangehörige im Alter von 19 und 35 Jahren ohne Ausweise mit dem Zug aus der Schweiz nach Deutschland ein. Beamte des Bundespolizeireviers Singen kontrollierten sie in Singen. Nach der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise mussten beide Personen zurück in die Schweiz reisen. Bereits am Folgetag wurden sie durch die Bundespolizei erneut angetroffen, diesmal in einem Fahrzeug auf der Autobahn 96 nahe Kißlegg mit Ziel München. Sie waren in Begleitung von drei in Bayern wohnhaften afghanischen männlichen Staatsangehörigen im Alter von 24, 26 und 31 Jahren.
Der 19- und der 35-Jährige äußerten ein Schutzersuchen und wurden zur Prüfung ihrer Asylgesuche an die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge weitergeleitet. Die Bundespolizeiinspektion Konstanz leitete zwei neue Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gegen sie ein. Gegen die drei in Bayern wohnhaften afghanischen Staatsangehörigen wird durch die Bundespolizeiinspektion Konstanz wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ermittelt.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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