Produktion bis 2035 auf 100 GWh pro Jahr als Zielmarke
Solarstromproduktion im Kanton Schaffhausen soll versechsfacht werden
Kanton Schaffhausen. Gemäss der Zielsetzung der kantonalen Energiestrategie sollen auf dem Kantonsgebiet bis 2035 rund 100 GWh/a mit Solarstrom produziert werden. Aktuell werden erst rund 14.5 GWh/a erzeugt, wurde nun für 2019 bilanziert. Welche Rahmenbedingungen es braucht, damit das Potenzial von grossen Dachflächen für die Solarstromproduktion besser genutzt wird, zeigt ein Bericht auf, welcher der Regierungsrat zur Erfüllung des Postulats 2018/6 von Andreas Frei aus dem Jahr 2018 in Auftrag geben liess. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Im Januar 2019 hat der Kantonsrat das Postulat 2018/6 von Andreas Frei betreffend «Investitionen in grössere Solarstromkraftwerke attraktiv gestalten» mit einem Stimmenverhältnis von 30 : 15 an den Regierungsrat überwiesen. Der Regierungsrat liess sich diesen Auftrag gerne erteilen, weil er in dessen Strategie passt. Das federführende Baudepartement beauftragte daraufhin die Energiefachstelle, einen Bericht inklusive Massnahmenkonzept zu erstellen, wie der Bau von grösseren Solarstromkraftwerken für private Investoren und die öffentliche Hand attraktiv gestaltet werden kann.
Unter der Leitung der Energiefachstelle wurde in Zusammenarbeit mit dem kantonalen und städtischen Elektrizitätswerk (EKS AG und SH Power), dem Industrie- und Technozentrum Schaffhausen, dem Verein Landenergie Schaffhausen, Swissolar, dem Bundesamt für Energie und weiteren Fachleuten durch die Firma econcept, Zürich, ein Bericht erstellt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für grosse Solarstromanlagen im Kanton Schaffhausen. Der Bericht zeigt auf, mit welchen Massnahmen bis zum Jahr 2035 jährlich 100 GWh Solarstrom insbesondere auf grossen Dachflächen erzeugt werden können.
In einem ersten Schritt wurde das Potenzial für Solarstromanlagen im Kanton Schaffhausen untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass mit den bestehenden Dachflächen, auf welchen Anlagen mit mindestens 100 kWp Leistung realisiert werden können, knapp 60 GWh Strom pro Jahr produziert werden könnten. Werden auch die bestehenden Dachflächen mit einem Potenzial ab 60 kWp Leistung hinzugezogen, erhöht sich das Potenzial auf 99 GWh pro Jahr. Mit der zusätzlichen Nutzung des Potenzials kleinerer Dachflächen könnte das Ziel erreicht werden.
In einem nächsten Schritt wurden die Hemmnisse untersucht, die aktuell einen stärkeren Zubau von Solarstromanlagen verhindern. Für die Beurteilung der Hemmnisse wurde unterschieden zwischen Solarstromanlagen, die in erster Linie für die Netzeinspeisung produzieren und in Solarstromanlagen, die vor allem der Deckung des Eigenverbrauchs dienen. «Eigenverbrauch» bedeutet, dass Solarstrom vom eigenen Dach ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz direkt selbst verbraucht wird. Das bietet insbesondere für Gewerbe- und Industrieunternehmen mit hohem Strombedarf neue Chancen. Bei hohem Eigenverbrauch beträgt die Amortisationsdauer in der Regel acht bis zwölf Jahre. Das Hemmnis für den weiteren Zubau dieses Anlagentyps besteht hauptsächlich in der fehlenden Kenntnis über die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen.
Für Solarstromanlagen, die den Strom zum grossen Teil oder vollständig in das Netz einspeisen, gibt es dagegen kein einfaches, zielführendes Businessmodell. Zum einen liegen die Produktionskosten noch über den marktüblichen Strompreisen und zum anderen ist die Nachfrage am Markt nach dem teureren Solarstrom gering. Die Renditeerwartungen von Investoren können unter diesen Bedingungen nicht erfüllt werden.
Die Erkenntnisse aus der Hemmnisanalyse zeigen, dass eine ganze Palette von Massnahmen erforderlich ist, um das vorhandene Solarstrom-Potenzial auszuschöpfen. Der Regierungsrat beabsichtigt, acht Massnahmen Schritt für Schritt umzusetzen. So sollen zum Beispiel neue Solarstromanlagen insbesondere auf Gebäuden in der Landwirtschaft und der Industrie, die keinen oder nur einen geringen Eigenverbrauch aufweisen, mit einem kantonalen Beitrag zusätzlich zur nationalen Einmalvergütung näher an die Wirtschaftlichkeit herangeführt werden. Dafür ist eine jährliche Anschubfinanzierung bis Ende 2022 von 300'000 Franken vorgesehen. Zudem wird geprüft, wie ein Mindestanteil an lokal produziertem Solarstrom in der Grundversorgung realisiert werden kann.
Zudem werden die Dächer und Infrastrukturanlagen des Kantons sowie die Liegenschaften der kantonalen Pensionskasse bis Ende 2020 auf ihre Eignung untersucht und auf Basis der Unterhalts- und Erneuerungsplanung ein Zeitplan für die sukzessive Realisierung von Solarstromanlagen erstellt. Und für Industrie, Gewerbe, Planer und Gemeinden werden Informationsangebote bereitgestellt, um die wirtschaftlichen Vorteile einer Solarstromanlage bei hohem Eigenverbrauch aufzuzeigen. Auch die Besitzer kleinerer Dachflächen mit Potenzialen unter 60 kWp Leistung sollen mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Eigenverbrauch angesprochen werden.
Regierungspräsident und Energiedirektor Martin Kessler zur Umsetzung des Massnahmenpakets: «Wir versprechen uns damit eine stattliche Anzahl bisher ungenutzter Dachflächen für die Solarstromproduktion zu erschliessen und so das ambitiöse Ziel von 100 GWh/a Solarstrom bis zum Jahr 2035 erreichen zu können». Die Resultate werden durch ein begleitendes Monitoring erfasst, ausgewertet und die Massnahmen bei Bedarf angepasst.
Weiterführende Informationen zu den Massnahmen sind im ausführlichen Bericht zu finden, der unter www.energie.sh.ch zum Download bereit steht.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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