Antragstellern wird genauer Planungsablauf zur Hand gegeben
Richtplan für Kleinwindanlagen erweitert
Kanton Schaffhausen. Anlässlich der Richtplanänderung Windenergie 2018 hat der Kantonsrat explizit den Bau von Kleinwindenergieanlagen (Gesamthöhe von maximal 30 Meter) ermöglichen wollen und beauftragte deshalb die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Leitfadens.
Der Regierungsrat hat nun den Leitfaden als behördenanweisendes, selbstbindendes und informelles Planungsinstrument genehmigt, wie er bekannt gab. Der Leitfaden erläutert den Planungsablauf und schafft Klarheit auf Seiten der Gesuchsteller/Investoren und der Baubehörden.
Kern des Leitfadens bildet eine Kaskade mit den Fragen, die der Gesuchsteller vor dem Einreichen des Baugesuchs abklären muss. Im Wesentlichen geht es um den Nachweis der Standortgebundenheit und der Standorteignung. Zu letzterer gehören die Themen Windverhältnisse/Anlagetyp, Lärmimmissionen, Schattenwurf, Landschafts- und Artenschutz (Vögel und Fledermäuse).
Die Kaskade mit den entsprechenden Erläuterungen zeigt ebenfalls auf, unter welchen Bedingungen eine einfache Abklärung genügt und wann vertiefte Analysen notwendig sind. Die Ergebnisse der Abklärungen sind Bestandteil des Baugesuchsdossiers, das schliesslich bei der Standortgemeinde beziehungsweise dem kantonalen Bauinspektorat eingereicht wird. Aufgrund der Unterlagen nimmt die kantonale Baubehörde eine umfassende Interessenabwägung vor.
Der Leitfaden wurde bei Natur- und Umweltschutzorganisationen aus dem Kanton Schaffhausen in die Vernehmlassung gegeben. Er ist auf der Webseite der Energiefachstelle (www.energie.sh.ch) aufgeschaltet.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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