Auf Pokal-Finalrunde wird noch gehofft / Entscheidung zu Oberligen muss verbandsübergreifend getroffen werden
Fußballsaison 20/21 wird anulliert
Freiburg. Der Verbandsvorstand des Südbadischen Fußballverbands hat im Rahmen seiner Sitzung am Freitag, entschieden, die aktuelle Meisterschaftsrunde 2020/2021 mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Verbands- und Bezirkspokalwettbewerbe, sowie die BW-Oberligen sind von diesem Beschluss zunächst nicht betroffen.
Als Voraussetzung für eine sportliche Wertung hatte der Verbandsvorstand bereits im Februar festgelegt, dass die Vorrunde zu Ende gespielt werden muss. Mit Blick auf das Ende des Spieljahres am 30. Juni ist das zeitlich nun nicht mehr möglich. Konkret bedeutet das für alle Spielklassen von der Verbandsliga bis zu den Kreisligen, dass es weder Auf- noch Absteiger gibt und mit denselben Teilnehmern in die neue Saison 2021/22 gestartet wird.
Die Entscheidung betrifft sowohl Herren und Frauen als auch die Jugend. Ausgenommen sind, aufgrund des überschaubaren Restprogramms, zunächst die Pokalwettbewerbe, sowohl auf Verbands- als auch auf Bezirksebene. Im SBFV-RothausPokal stehen noch die Spiele ab dem Viertelfinale, sowie eine Partie des Achtelfinales aus, um auf sportlichem Wege einen Teilnehmer für den sowohl sportlich als auch finanziell äußerst attraktiven DFB-Pokal zu ermitteln. Ob bzw. wann und unter welchen Voraussetzungen die Pokalspiele ausgetragen werden können, ist abhängig von der pandemischen Entwicklung und den daraus resultierenden behördlichen Vorgaben und wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Re-Start bis zum 9. Mai nicht mehr möglich
Grundlage der Vorstandsentscheidung sind die anhaltenden Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs bis zum 9. Mai nach einer angemessenen Vorbereitungszeit unmöglich machen. Dieses Datum hatten die Spielbetriebsexperten als spätestes Datum für den Re-Start ermittelt, um wenigstens die Vorrunde beenden und somit eine sportliche Entscheidung über Auf- und Absteiger herbeiführen zu können.
SBFV-Präsident Thomas Schmidt: „Wir haben bis zuletzt gehofft, mussten nun aber diese bittere Entscheidung treffen. Es war richtig, dass wir uns die Chance so lange wie möglich offengehalten haben, die Saison über den Abschluss der Hinrunde zu einer sportlichen Wertung zu führen – das ist unsere Aufgabe als Verband und Verpflichtung gegenüber unseren Vereinen, für die eine Annullierung teilweise auch wirtschaftlich erhebliche Folgen hat. Ein Abbruch ist deshalb erst dann sachgerecht, wenn in der verbleibenden Zeit keine sportliche Entscheidung mehr herbeigeführt werden kann. Dieser Punkt war nun erreicht.“
Hoffnung drückt der Vorsitzende des SBFV-Spielausschusses Dr. Christian Dusch im Hinblick auf die kommende Spielzeit 2021/2022 aus: „Ich hoffe sehr, dass wir die neue Saison pünktlich starten und endlich wieder das eine oder andere Wochenende in gewohnter Atmosphäre auf unseren Fußballplätzen verbringen können. Bei aller Enttäuschung über die annullierte Saison 2020/21 ist die Vorfreude darauf jetzt schon enorm. Was den Umgang mit der Pandemie angeht, haben unsere Vereine im Spätsommer und Herbst 2020 bewiesen, dass sie sich auch unter erschwerten Bedingungen verantwortungsvoll und leidenschaftlich für den Fußball einsetzen. Davor habe ich großen Respekt und das macht Mut für die Zukunft.“
Entscheidung über Oberligen steht noch aus
Auch die Fußballverbände aus Baden und Württemberg haben gleichlautende Beschlüsse für ihre Spielklassen getroffen. Von der Entscheidung ausgenommen sind die baden-württembergischen Oberligen der Herren, Frauen und Jugend. Insbesondere im Falle der Herren-Oberliga sind aufgrund des Übergangs zur Regionalliga Südwest, die ihre Saison nach aktuellem Stand zu Ende spielen wird, die Aufstiegsfragen noch ungeklärt.
Die Spielkommission der Oberliga Baden-Württemberg erarbeitet dazu derzeit einen Vorschlag für die Gesellschafterversammlung, dies unter Berücksichtigung der verbandsrechtlichen Rahmenbedingungen der Regionalliga Südwest. Dass „die Auswirkungen auf über- und untergeordnete Spielklassen sowie die Entscheidungen anderer Ligaträger“ zu berücksichtigen sind, sieht der bereits im Juli 2020 beschlossene § 4a der wfv-Spielordnung in Nr. 2 ausdrücklich vor, die für die Oberliga Baden-Württemberg maßgeblich ist.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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