Die Gastronomie öffnet und die Hotellerie darf wieder Urlauber und Privatreisende beherbergen
Was Gäste jetzt wissen müssen
Landkreis Konstanz. Auch im Landkreis Konstanz darf die Gastronomie wieder öffnen und die Hotellerie wieder Urlauber und Privatreisende beherbergen. Was Gäste jetzt wissen müssen, hat der Hotel-und Gaststättenverband DEHOGA zusammengefasst.
Ab wann dürfen Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen?
Nach fünf Werktagen mit Inzidenz unter 100 im jeweiligen Stadt-oder Landkreis und ein Tag nach Bekanntgabe durch den Stadt-oder Landkreis. Bleibt die Inzidenz weitere 14 Tage stabil unter 100 oder fällt unter 50, werden weitere Lockerungen innerhalb eines Stufenplans möglich –etwa was die Kontaktbeschränkungen oder die Öffnungszeiten betrifft.
Wer darf die Gastronomie und Hotellerie wieder besuchen?
Die Gäste müssen entweder „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ sein, um den Betrieb betreten zu können und sollten folgenden Nachweis mit sich führen, der vom Betrieb kontrolliert werden muss: Vollständig Geimpfte: Impfpass, auf dem die zweite Impfung mindestens 14 Tage alt ist oder ehemals Infizierte, jetzt Ge-nesene, die deshalb nur einmal geimpft wurden (Nachweis: PCR-Test und Impfpass).Genesene: Positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage, aber nicht älter als sechs Monate ist. Negativ Getestete: Mit Testbescheinigung nicht älter als 24 Stunden z.B. von Testzentrum (1x die Woche kostenlos), Arbeitgeber des Gastes oder Dienstleister (z.B. Friseur, Einzelhandel, Gastronom). Privat durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Eintritt.
Müssen meine Kontaktdaten weiterhin erfasst werden?
Ja, die Erfassung ist zur Kontaktnachverfolgung weiterhin verpflichtend, auch für Geimpfte und Genesene. Vor-und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und soweit vorhanden die Telefonnummer. Entweder auf Papier oder digital, z.B. über die vom Land präferierte luca App. Muss ich einen Tisch reservieren?Es gibt für die Gäste keine Vorbuchungspflicht, trotzdem empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Tisch zu reservieren, damit der Besuch möglichst reibungslos verläuft.
Gibt es Einschränkungen bei den Öffnungszeiten?
In Öffnungsstufe 1 (Inzidenz unter 100) darf die Gastronomie innen und außen von 6 bis 21 Uhr öffnen. In Öffnungsstufe 2 (Inzidenz 14 Tage stabil unter 100) dann von 6 bis 22 Uhr.
Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?
Es dürfen nur so viele Personen an einem Tisch sitzen, wie es die aktuellen Kontaktbeschränkungen erlauben. Diese beziehen sich auf die Inzidenzwerte, die das örtliche Gesundheitsamt bekannt gibt. Bei Inzidenz 50-100: Angehörige aus 2 Haushalten mit maximal 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Hat ein Haushalt mehr als 5 Personen (ohne Kinder bis 14 Jahre), darf noch max. eine weitere Person eines anderen Haushalts hinzukommen. Bei Inzidenz unter 50: Angehörige aus 3 Haushalten mit max. 10 Personen Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Genesene und Geimpfte sind von diesen Beschränkungen ausgenommen und werden nicht mitgezählt. Getestete werden mitgezählt. Paare zählen als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammen leben.
Können Familienfeiern (z.B. Geburtstage, Konfirmationen) in Gaststätten gefeiert werden?
Größere Zusammenkünfte, Feierlichkeiten oder Veranstaltungen sind noch nicht gestattet. Möglich ist, was im Rahmen der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen bleibt.Siehe dazu auch die Frage „Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?“
Gelten die bisherigen Abstands-und Hygieneregelungen weiterhin?
Ja, die bekannten AHA-Regelungen sind weiterhin zu beachten, also Abstand halten, Handhygiene praktizieren und Maske tragen.
Was gilt für private Übernachtungen in Hotels?
Private Übernachtungen sind in Öffnungsstufe 1 nun ebenfalls wieder möglich, es gelten weiterhin die Abstands-, Hygiene-und Zugangsregelungen. In Öffnungsstufe 1 dürfen auch die Hotelfreibäder für die Hotelgäste öffnen. Weitere Bereiche (neben Übernachtung und Verpflegung) wie z.B. Sauna, Wellness dürfen erst ab Stufe 2 für Hotelgäste geöffnet werden. Bei längeren Hotelaufenthalten reicht für Getestete für den Hotelaufenthalt (inkl. der Leistungen des Betriebs, z.B. Restaurant) eine erneute Testung immer nach drei weiteren Aufenthaltstagen aus.
Appell
„Die Freude, wieder Gäste bewirten und beherbergen zu dürfen, ist riesengroß bei Unternehmern und Beschäftigten unserer Branche“, berichtet DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Allerdings sei das Wiederhochfahren der Betriebe nach monatelanger Schließung eine enorme Herausforderung. Die jetzt möglichen Öffnungen seien ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zurück in die Normalität. „Wir sind uns der Verantwortung, die damit verbunden ist, sehr bewusst“, betont Engelhardt. „Deshalb appellieren wir an alle Gastgeberinnen und Gastgeber im Land, die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen sorgfältig umzu-setzen, um Gästen einen sicheren, unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen und bei weiter sinkenden Inzidenzen bald weitere Lockerungen zu erreichen.“ Mitziehen müssten aber auch die Gäste: „Wir hoffen auf großen Zuspruch für unsere Angebote und auf das Verständnis der Gäste für die Regeln, die aktuell noch gelten müssen.«
Autor:Ute Mucha aus Moos |
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