Mangel an Saisonarbeitern
Wald steht vor weiterem Krisenjahr im Landkreis
Kreis Konstanz. Aufgrund der Trockenjahre 2018 und 2019 sowie der Stürme im Februar 2020 ist zu erwarten, dass die Waldschutzsituation in 2020 wieder sehr kritisch werden wird. Nach den aktuellen Beobachtungen sind die Borkenkäfer sehr gut durch die Wintermonate gekommen. Es ist daher mit einem sehr frühzeitigen Schwärmflug der Käfer zu rechnen, informiert das Kreisforstamt und richtet einen ersten Appell an alle Waldbesitzer.
Besonders befallsgefährdet ist das frische Sturmholz aus dem Februar 2020. Weiterhin stellen die angerissenen, offenen Bestandesränder, die durch die Dürren der letzten beiden Jahre entstanden waren, ein „gefundenes Fressen“ für die Käfer dar. In dieser für den Waldbesitz ohnehin schon sehr kritischen Lage, brechen die Holzmärkte aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens nahezu vollständig weg, so die aktuelle Informationslage für das Forstamt.
Viele Sägewerke reduzieren in diesen Wochen ihren Einschnitt drastisch, beziehungsweise einzelne Werke haben die Produktion schon komplett eingestellt. Die Verunsicherung am Markt sei sehr groß, weshalb viele Sägewerke bis auf weiteres den Ankauf von Rundholz zur weiteren Verarbeitung aussetzen. Aufgrund der momentanen Lage könne deshalb eine Vermarktung von Nadelstammholz durch das Kreisforstamt nicht mehr zugesichert werden. Es sei zu erwarten, dass dieses Jahr nicht alles anfallende Holz verkauft werden könne. Soweit Holz vermarktet werden könne, sei ferner damit zu rechnen, dass dies nur zu schlechten und nicht immer kostendeckenden Preisen möglich sein werde.
Ein weiteres Problem wird 2020 die fehlende Arbeitskapazität im Wald sein. Insbesondere die Aufarbeitung von Sturmholz ist aufgrund der damit verbundenen Risiken Profiarbeit. Keinesfalls sollten Waldbesitzer hierbei ein Risiko eingehen, warnt das Kreisforstamt.
Aufgrund der Corona-Krise haben heimische Forstunternehmer zudem noch das Problem, dass die osteuropäischen Mitarbeiter, auf die sie vielfach zwingend angewiesen sind, in ihre Heimatländer zurückkehren und damit auf unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen.
In dieser auch für die Forstwirtschaft sehr schwierigen und in dieser Form einmaligen Situation, sei es deshalb sehr wichtig, Prioritäten zu setzen und die beschränkte Arbeitskapazität auf die wesentlichen Punkte zu konzentrieren.
Zur Entlastung des Holzmarktes sollte die Aufarbeitung von nicht mehr fängischem Holz unterbleiben, das heißt Rindennackte Stämme werden stehen gelassen, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich wäre. Wenn sie eingeschlagen würden, sei aktuell einzig die Verwertung als Brennholz sinnvoll möglich.
Die Verwertung als Palettenholz scheidet aufgrund der zur Zeit wegbrechenden Exportmärkte aus. Für Kleinmengen unter 15 Festmeter wäre die Verwertung als Energieholz zu prüfen, beziehungsweise sollte das Holz gegebenenfalls zusammen mit benachbarten Waldbesitzern zu größeren Einheiten gebündelt werden.
Die Aufarbeitung des durch Sturm angefallenen Nadelholze sollte bis Ende April abgeschlossen werden. Laubholz könne dem gegenüber am Stock hängend problemlos bis in den Herbst liegen bleiben. Für die Aufarbeitung des Nadelholzes wird folgendes Vorgehen empfohlen: Sturmhölzer, die in schattigen, gut wasserversorgten Lagen angefallen sind und noch am Wurzelstock hängen, sollten zunächst liegen bleiben (Lebendkonservierung).
Sturmhölzer im Bereich von vorjährigen Käferlöchern sind dagegen vorrangig aufzuarbeiten. Hier wäre zu prüfen, ob eine Entrindung möglich ist. Ist dies nicht möglich, bleibe als einzige Waldschutzmaßnahme die gezielte Behandlung des Holzes mit zugelassenen Insektiziden an der Waldstraße. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz und die Anwendungsvorschriften zwingend zu beachten.
Kronenholz, Resthölzer, unverwertbare, aber noch fängische Hölzer, sollten unabhängig von der Verwertung gehackt werden. Es ist davon auszugehen, dass nach derzeitigem Stand auch in diesem Jahr wieder Fördermittel für Aufarbeitung von Schadhölzern und Waldschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für die Wiederaufforstung von Schadflächen. Details hierzu sind bei Bedarf im Rahmen einer direkten, kostenfreien Beratung zu besprechen. Wenn Sie zu den vorstehenden Themen Fragen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an den örtlichen Revierleiter, aus gegebenem Anlass bitte per Mail oder Telefon.(Textende)
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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