229 tote Vögel am See gefunden / Verbot von Geflügelschauen
Vogelgrippe-Schutzmaßnahmen jetzt landesweit
Kreis Konstanz. Am 7. November wurden die ersten Fälle des hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N8 in Baden-Württemberg festgestellt. Im Land noch vorwiegend entlang des Bodensees, hat sich das Virus in den Nachbarländern bereits ins Landesinnere verlagert und auch im Bundesgebiet findet eine Verlagerung in die Mitte Deutschlands statt.
Die Gefahr des Eintrags des Virus in die Hausgeflügelbestände belegen laut einer Mitteilung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums erste Fälle in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, sowie in Österreich und Ungarn.
„Aufgrund der derzeitigen Lage müssen wir davon ausgehen, dass das Seuchengeschehen sich nicht mehr nur auf die Küsten in Nord- und Ostdeutschland sowie die Bodenseeregion beschränkt. Das belegen die genannten Beispiele aus Bayern und der Schweiz, aber auch aus Niedersachsen. Unser wichtigstes Ziel ist es, frühzeitig alle denkbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Ausweitung in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Es ist daher erforderlich, die Stallpflicht für Geflügel in Baden-Württemberg auf das gesamte Landesgebiet auszuweiten. Diese Entscheidung haben wir in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den Geflügelverbänden, den Landwirtschaftsverbänden sowie mit Vertretern der Rassegeflügelzüchter getroffen, die heute zu Gesprächen im Landwirtschaftsministerium waren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag nun in Stuttgart.
Aktuell seien am Bodensee in Baden-Württemberg 229 Vögel gefunden worden. Davon seien bisher 175 Tiere positiv auf H5N8 getestet worden. Neben einer anfänglichen Konzentration auf Reiherenten, seien zunehmend auch weitere Arten betroffen. So zum Beispiel Tafelenten, Stockenten, Möwen, Schwäne, Reiher und eine Graugans.
Ganz aktuell sei die Meldung, dass auch ein Greifvogel in Hessen an der Bergstraße und damit in unmittelbarer Nähe zu Baden-Württemberg mit Verdacht auf Vogelgrippe aufgefunden wurde.
Alle notwendigen Maßnahmen würden sofort unmittelbar mit den zuständigen Behörden in den Landkreisen abgestimmt. “Die Stallpflicht bringt für die Geflügelhalter in manchen Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich. Ein Ausbruch im Nutzgeflügelbereich hätte aber viel weitergehende Konsequenzen zur Folge“, räumte Hauk ein und erklärte, dass deshalb Ausnahmen für die Halter geprüft würden, die keine Unterbringungsmöglichkeiten in Ställen hätten.
Derzeit gäbe es noch keinen Fall von Vogelgrippe im Hausgeflügel in Baden-Württemberg und das solle so bleiben. Mit der Bestallung ist auch ein Verbot sogenannter Geflügelschauen verbunden, die auch in der Region gerade Hochsaison haben.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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