Landkreis kommt mit Inzidenzzahlen unter den in die erste Gruppe der Landkreise / Handhabung für Schwimmbäder noch offen
Viele Lockerungsschritte in Richtung "Nomalität"

Innenstadt | Foto: Schon am Samstag war die Akündigung von Lockerungen deutlich an der Entspannung vieler Menschen zu spüren, wie hier in der Singener Innenstadt. swb-Bild: of
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Kreis Konstanz. Nachdem der Landkreis Konstanz seit über 5 Tagen Inzidenzwerte unter 10 aufweist, konnten bereits am Montag die Lockerungen der Landesregierung angeordnet werden.

Im Landkreis Konstanz belief sich die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz am 23. Juni auf 5,6, am 24. Juni auf 3,8, am 25. Juni auf 3,5, am 26. Juni auf 3,1 und am 27. Juni auf 2,8, womit die Vorgaben für eine Inzidensstrufe 1 gilt, bis der Landkreis die Marke von 10 für fünf Tage wieder überschreiten würde.

Was die Lockerungen anbetifft so bleibt es erst mal sicher bei der Maskenpflicht in vielen öffentlichen Bereichen. Auch die Abstandregeln gelten weiterhin wie der Aufruf zu gründlicher Hygiene und Nutzung der Corona-App.

Nach den reuen Regeln dürfen sich nun aber wieder 25 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Private Veranstaltungen im Freien sind bis zu 300 Personen möglich, in geschlossenen Räumen mit der gleichen Personenzahl, aber mit den »3G«.

Für öffentliche Veranstaltungen gibt es mehrer Varianten: im Freien mit bis zu 1.500 Personen, wobei ab 300 Personen eine Maskenpflicht gilt. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind begrenzt auf 500 Personen mit Maskenpflicht. Bis zu 30 prozent der Kapazität darf genutzt werden, für eine Erhöhung auf 60 Prozent gilt weiterhin die 3G-Regel.

Was die Schwimmbäder betrifft so hat das Land hier Beschränkungen der Personenzahl aufgehoben. Da allerdings das Abstandsgebot weiter gilt, auch im Wasser, wird das auch als Beschränkung gewertet. Die Gemeinden mit Schwimmbädern wollen sich am Dienstagmorgen abstimmen um eine möglichst einheitliche Regelung zu treffen. Da weiter Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen und auch die Daten der Besucher erhoben werden für etwaige Nachverfolgungen, werde wohl das derzeit angewandte Terminbuchungsystem weiter geführt, da ein Ausfüllen vor Ort viel mehr Zeit in Anspruch nehme, war auf Anfrage zu erfahren.

Die Gastronomie darf wieder ohne Einschränkungen öffnen, in den Shisha-Bars darf wieder geraucht werden, allerdings bleiben auch hier die Kontaktvormulare. Im Einzelhandel jedoch fällt die Kontakterhebung nun weg, nur im Behebungsbereich bleibt die Pflicht bestehen, aber die Testplicht käme erst wieder, wenn die Inzidenzahlen über 35 ansteigen würden. Im Touristischen Verkehr auf Schiffen, in Seilbahnen oder Busreisen gibt es zwar keine Personenbeschränkungen mehr, dafür dort weierhin noch die 3G-Regelung.

Die Öffnung von Diskotheken ist erst angekündigt. Sie soll mit einer Person auf 10 Quadratmetern mögich werden unter den 3G-Regeln und mit Kontakterhebung. Allerdings sollen für diesen Schritt noch die Ergebnisse der Modellversuche - unter anderem finden sie in Ravensburg statt - abgewartet werden, teilte die Landesreguíerung mit.

Sportwettkämpfe, dazu gehören auch, Fußball- oder Handballspiele, dürfen zum 28. Juni wieder von 1.500 Personen (ab 300 besteht wieder Maskenpflicht) besucht werden. Bei Indoor-Veranstaltungen sind 500 Personen zulässig pder maximal 30 Prozent der Kapazität des Raums oder der Halle. Die Belegung könnte mit den 3G-Regeln auf 60 Prozent erhöht werden. Generell werden auch hier die Kontaktdaten erhoben.

Die Bundestotbremse läuft in diesen Tagen eigentlich aus. Ob sie bei entsprechend steigenden Inzidenzzahlen in einer befürchteten "Vierten Welle" im Herbst wieder reaktiviert werden kann, oder ob neue Modelle erarbeitet werden, ist noch nicht beantwortet.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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