Gastronome sollen so Kapazitäten trotz Corona-Einschränkungen halten können
Stadt Konstanz halbiert Beiträge für Aussengastronomien

Rosgarten-Cafe | Foto: Auch das Cafe des Rosgarten-Museum hat seit dieser Woche seine Zwangspause wieder beendet. swb-Bild: Schwelle/MTK
  • Rosgarten-Cafe
  • Foto: Auch das Cafe des Rosgarten-Museum hat seit dieser Woche seine Zwangspause wieder beendet. swb-Bild: Schwelle/MTK
  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Konstanz. Seit dem 18. Mai dürfen Speisewirtschaften in Baden-Württemberg nach dem Corona-Lockdown wieder Gäste bewirten. Dabei handelt es sich um alle Lokale, die über eine Konzession oder Gewerbeanmeldung für eine Schank- und Speisewirtschaft verfügen. Das gilt selbst dann, wenn sie nur einfache kalte Speisen anbieten. Reine Schankwirtschaften, Shisha-Bars und Diskotheken hingegen müssen dagegen noch geschlossen bleiben.

Gastronomen können beim Bürgeramt einen Antrag auf Erweiterung der Fläche zur Außenbewirtschaftung stellen. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat der Rat am 19. Mai beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomieflächen für das Jahr 2020 sowie die Kosten für eine eventuelle Erweiterung zu halbieren.

Beim Betrieb der Speisewirtschaft müssen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zwingend beachtet werden. So sind die Tische im Innen- und Außenbereich im Abstand von mindestens 1,50 Metern anzuordnen. Unter diesem Aspekt müssen auch Sitzplätze in ausreichendem Abstand zu benachbarten Sitzplätzen an einem anderen Tisch ausgerichtet sein. An einem Tisch dürfen lediglich Angehörige des gleichen Haushalts und eines weiteren Haushalts sitzen. Das heißt: es gelten die im öffentlichen Raum zu beachtenden Kontaktbeschränkungen, die die Gastronomen nach acht Wochen Lock-Down vor Herausforderungen stellen.

Weiterhin müssen die Gästedate für vier Wochen gespeichert werden. Im Falle einer Weigerung darf der Gast nicht eingelassen und bedient werden. Und schließlich müssen Beschäftigte in allen Räumen mit Kundenkontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Anträge auf Sondernutzung können hier gestellt werden: Anna-Lena.Fahr@konstanz.de
Für weitere Rückfragen steht die Abteilung Öffentliche Sicherheit/Gewerbewesen unter gewerbe@konstanz.de zur Verfügung.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.