Land hat vom Bund Mittel für solche Projekte bekommen
SPD beantragt Kreistags-Resolution zur Gürtelbahn
Konstanz/ Radolfzell. Die SPD-Frakion im Kreistag hat eine Resolution zur Gürtelbahn für die nächste Sitzung am 30. Januar beantragt. Das Gab Fraktionsspecher Ralf Baumert im Vorfeld der Sitzung bekannt: Danach soll der Kreistag des Landkreises Konstanz das Land Baden-Württemberg auffordern, sich konsequent für den schnellen Ausbau der Bodenseegürtelbahn einzusetzen und die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.
Die Begründung: "Unabhängig von der Diskussion über Zuständigkeiten bezüglich der Einstufung der Bodenseegürtelbahn als Nah- oder Fernverkehrsinfrastruktur ist nun entschlossenes Handeln wichtig. Dadurch wird der Fernverkehr gesichert und der Nahverkehr könnte weiterentwickelt werden.
Die Bodenseegürtelbahn ist für die Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur am Nordufer des Bodensees von großer Bedeutung. Während die Planungen und deren Umsetzung für eine leistungsfähige B31 Ost-West-Achse durch bereits erfolgten Baubeginn bzw. durch die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 auf gutem Wege sind, gibt es für die Schiene noch erheblichen Nachholbedarf.
Die Zahl der Fahrgäste auf der Gürtelbahn ist in den vergangenen 12 Jahren um 80% gestiegen. Das zeugt von einem hohen Wachstumspotenzial einer Bahnverbindung, die heute in Baden-Württemberg durch veraltetes Zugmaterial und Unpünktlichkeit auf der eingleisigen Strecke negativ auffällt und wegen dieser Mängel bisher weit hinter ihren Möglichkeiten bleibt. Eine konsequente Vernetzung mit Busverkehren und dem Radverkehr (Bike&Ride) muss mit dem Ausbau der Schiene erfolgen, um ein attraktives, zuverlässiges Angebot zu schaffen und den maximalen Nutzen aus den Investitionen zu erzielen.
Im Koalitionsvertrag 2016 – 2021 ist die „Zukunftsoffensive für Bahnen und Busse“ und die Investitionsoffensive Schiene in vorbildlicher Weise vereinbart. Jetzt müssen für die lange vernachlässigte Gürtelbahn und ihre Zubringer „Bus und Rad“ Taten folgen.
Die Bodenseegürtelbahn ist nicht im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthalten, da der Bund davon ausgeht, dass es sich um ein Projekt aus dem Nahverkehrsbereich handelt. Hier dürfen Zweifel angemeldet werden, da auf der Gürtelbahn auch die internationalen RE-Verbindungen aus der Schweiz verkehren. Der Bodenseegürtelbahn kommt Fernbahnrelevanz zu.
Da die Hochrheinbahn und die Südbahn elektrifiziert werden, darf die Bodenseegürtelbahn kein Dieselloch werden. Die direkte durchgehende Verbindung von Basel nach Ulm muss erhalten werden. Auf dieser Strecke ist die Schiene dem Auto überlegen, auch dieser Vorteil muss mittelfristig unbedingt erhalten bleiben.
Im BVWP wurden vom Bund nur solche Projekte aufgenommen, die durchgerechnet und geprüft wurden. Das Bundesverkehrsministerium hat zudem aus grundsätzlichen Erwägungen „kleinere“ Strecken aus den Berechnungen herausgenommen, da sie dem Nahverkehr zugeordnet wurden. Damit fällt die Bodenseegürtelbahn in die Verantwortlichkeit des Landes Baden-Württemberg.
Dafür erhält das Land vom Bund pauschal knapp 333 Millionen Euro sogenannter GVFG-Mittel. Das bedeutet, dass der Bund zwar die Mittel zur Verfügung stellt, das Land jedoch über die Verwendung entscheidet. Am 14. Oktober 2016 fand auf der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehung eine Einigung statt, wonach diese GVFG-Mittel dauerhaft fortgeführt werden. Außerdem hat der Bundesrat am 25.11.2016 der Reform des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt, was mehr Mittel für den Nahverkehr bedeutet.
Da die Bodenseegürtelbahn nicht im BVWP aufgenommen wurde, muss der Ausbau dieser Strecke (Erhöhung der Streckenkapazität, neue Haltepunkte, Elektrifizierung) entweder mit Regionalisierungsmitteln und/oder GVFG-Mitteln finanziert werden. Deshalb ist das Land Baden-Württemberg in der Verantwortung."
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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