Passus zur künstlichen Beatmung lässt sich verändern für mögliche Corona-Infektion
Seniorenrat: Patientenverfügung für Covid 19 anpassen

Seniorenrat | Foto: Sie zeigen die aktuelle Vorsorgemappe mit der Ergänzung zur Patientenverfügung: Dr. Michael Hess, medizinischer Berater des Kreisseniorenrats(KSR), Fredis Feiertag, Ehrenvorsitzende des KSR, Landrat Zeno Danner, Evelin Steiger-Ott, Stellvertretende Vorsit
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Kreis Konstanz. Wer in seiner Patientenverfügung festhält, dass er im Endstadium einer schweren Erkrankung eine künstliche Beatmung grundsätzlichablehnt, kann für den Fall einer Covid-19-Erkrankung eine Ausnahme bestimmen. Darüber informiert der Kreisseniorenrat.

Die vor einigen Jahren entwickelte und mehrmals aktualisierte Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats enthält eine Patientenverfügung. Diese wird im Landkreis von vielen Personen verwendet, um ihren Willen zum Ablehnen oder Annehmen bestimmter medizinischer Maßnahmen im Falle einer lebensbedrohlichen, unheilbaren Erkrankung auszudrücken. Nun gibt es in den meisten Patientenverfügungen die Möglichkeit, im Endstadium einer schweren Erkrankung eine künstliche Beatmung abzulehnen. Dafür kann im Fall eine Erkrankung durch das Coronavirus eine Ausnahme festgehalten werden.

Covid-19 ist eine unberechenbare Krankheit. Sie kann zu lebensbedrohlichen Zuständen führen, nicht nur bei älteren Menschen. Bei sehr schweren Verläufen ist oftmals eine künstliche Beatmung überlebensnotwendig. Deshalb hat man in Deutschland und auch im Landkreis Konstanz große Anstrengungen unternommen, Beatmungsgeräte zu beschaffen und Intensivbetten als Beatmungsplätze einzurichten.

Landrat Zeno Danner regt daher an, die Patientenverfügung gegebenenfalls zu überprüfen: „Die Ausnahmeregelung bezüglich der invasiven Beatmung kann bei einer schweren Infektion mit Coronaviren eine Genesung ermöglichen.“ Diesbezüglich solle die Entscheidung daher bewusst getroffen werden. Vom Kreisseniorenrat wurde aktuell eine Ergänzung zur Patientenverfügung entwickelt, mit der Personen bestimmen können, dass sie im Fall eine Covid-19-Erkrankung die künstliche Beatmung als Voraussetzung für eine Heilung ausdrücklich zulassen.

Die Ergänzung zur Patientenverfügung gilt nicht nur für die aktuellen Vorsorgemappen der 6. und 7. Auflage, sondern auch für frühere Auflagen. Die Ergänzungsblätter und auch die komplette Vorsorgemappe ist erhältlich über das Büro des Kreisseniorenrats im Landratsamt unter 07531 800 1787 und bei den meisten Gemeindeverwaltungen im Landkreis. Auf der Website www.kreisseniorenrat-konstanz.de kann die aktuelle Vorsorgemappe inklusive Ergänzung als ausfüllbares PDF heruntergeladen werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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