Landrat muss laut »Bundesnotbremse« Bildungseinrichtungen schließen
Schulen und Kitas ab Freitag mit »Präsenzverbot«
Kreis Konstanz. Es war schon angekündigt worden: Ab Freitag, 30. April, ist wegen Überschreitens der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen sowie die Durchführung von Präsenzbetrieb für Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und erlaubnispflichtige Kindertagespflege untersagt, wie das Landratsamt im Auftrag von Landrat Zeno Danner nun informierte.
Der Zwang zu dieser Maßnahme ergibt sich aus der neuen Bundesregelung im Infektionsschutzgesetz, § 28b Abs. 3 IfSG, in welcher der Inzidenzwert als Maßstab für solche Maßnahmen definiert wird.
Das Landratsamt Konstanz hat auf Mittwoch den Vorschriften entsprechend die Überschreitung der Inzidenzen öffentlich bekannt gemacht, da die maßgebenden Zahlen des Robert-Koch-Instituts erst über Nacht aktualisiert werden.
Die Bekanntmachung ist einsehbar auf der Seite des Landratsamtes Konstanz unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen. Die verschärfenden Maßnahmen gelten dann zwei Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung, also ab Freitag, 30. April.
Die Untersagung des Präsenzunterrichts kann erst wieder aufgehoben werden, wenn der Wert von 165 für fünf Tage unterschritten wurde. Kurioserweise liegt der Inzidenzwert nun für den Mittwoch bereits wieder mit 157,2 nach der Meldung des Landesgesundheitsamtes unter der kritischen Marke.
In allen Gemeinden wird für die Kinder in KiTa und Grundschule ein Notbetrieb angeboten. Je nach Einrichtung werden dort zwischen 30 und 80 Prozent der Kinder betreut.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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