Stadt widerspricht Bürgerinitiative grundsätzlich
Scala lässt sich über Baurecht nicht retten
Konstanz. Die Hoffnungen der Initiative zum Erhalt des Konstanzer Kinos "Scala" hat die Stadt Konstanz in einer Antwort auf die jüngsten Vorstöße nochmals deutlich wiederlegt: Sie sieht keine Chance darauf, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplans zum jetzigen Zeitpunkt eine sogenannte Veränderungssperre wirksam werden könne - auch weil sie nicht rechtens wäre.
Unabhängig von der rechtlichen Prüfung durch die Ämter des Baudezernats habe die Verwaltung ein Gutachten bei dem renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Mathias Preussner von der Rechtsanwaltkanzlei Kues & Partner eingeholt. In seiner abschließenden Bewertung komme Prof. Dr. Preussner zu dem Ergebnis: „Unter Berücksichtigung aller rechtlichen Möglichkeiten kann der Stadt Konstanz nicht empfohlen werden, von städtebaulichen Maßnahmen zur Sicherung der derzeitigen Nutzung des Scala-Kinos Gebrauch zu machen. (...) Es spricht vieles dafür, dass die Ablehnung des Antrags auf Nutzungsänderung als rechtswidriger Eingriff in das Grundeigentum und daher als Verletzung des Art. 14 Grundgesetz gewertet wird, mit der Folge, hohe Entschädigungszahlungen wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs leisten zu müssen."
Mit der Mitteilung wird auch die Verwunderung über Äusserungen der Initiative über eine Untätigkeit der Stadt Konstanz zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht. Denn die oben genannten Fakten habe man bereits in der Sitzung des Technischen um Umweltausschuss am 28. Januar mitgeteilt gehabt. Dabei wurde auch klar gemacht, dass man die Schließung des Scala über Baurecht sowieso nicht verhindern könne und das Haus auch nicht unter Denkmalschutz stehe. Das sei die klare Rechtslage.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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