Kreishaushalt 2023
Regierungspräsidium erhebt keine Einwände gegen Pläne
Landkreis Konstanz. Die Haushaltssatzung des Landkreises Konstanz hat eine wichtige Hürde genommen. Das Regierungspräsidium Freiburg erklärte laut Landratsamt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 für gesetzmäßig. Gleiches gilt für die Wirtschaftsbetriebe der Eigenbetriebe Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU „Seehäsle“ sowie für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz.
Die Haushaltssatzung ist auf der Internetseite des Landkreises Konstanz unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Vom 16. bis zum 24. März können Interessierte den Haushaltsplan mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe zudem im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, im Büro A 222 kostenlos einsehen. Das Landratsamt bittet um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 07531/800-1503.
Autor:Presseinfo aus Singen |
Kommentare