Sozialministerium lockert einige Corona-bedingte Einschränkungen
Nicht mehr allein bei der Geburt

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Stuttgart/ Landkreis Konstanz. Wie der Landtagsabgeordnete Jürgen Keck (FDP) mitteilt lockert das Sozialministerium des Landes Baden Württemberg nicht zuletzt auf Drängen seiner Fraktion einige Corona Einschränkungen in Bezug auf Geburten sowie zahnärztliche Behandlungen wieder.

Väter durften nicht dabei sein

In einigen Kliniken in Baden-Württemberg wurden Väter aufgrund der Corona-Situation nicht mehr im Kreißsaal zugelassen. Diese Regelung hatte die FDP/DVP-Fraktion scharf kritisiert und forderte das Sozialministerium auf, eine einheitliche Empfehlung auszusprechen. Auch der Deutsche Hebammenverband und Ärzte hatten geraten, Väter bei der Geburt nicht auszuschließen.

Gemäß der Forderung teilte das Sozialministerium nun am Mittwoch mit, dass »die Krankenhäuser mit geburtshilflichen Abteilungen schwangeren Frauen regelhaft eine Begleitung im Kreißsaal durch den Partner oder eine andere nahestehende Person ermöglichen sollten«. Das Ministerium hat zwischenzeitlich die Geschäftsführenden der Baden-Württembergischen Krankenhäuser mit einer geburtshilflichen Abteilung kontaktiert. Es wird ausdrücklich darum gebeten und empfohlen, die Regeln für eine Begleitung schwangerer Frauen anzupassen. Denn »die Geburt eines Kindes ist ein außergewöhnliches und prägendes Ereignis, eine Begleitung der gebärenden Frau durch eine vertraute Person ist ein wichtiger Teil davon«, so Sozialminister Manfred Lucha in dem Schreiben.

Kein »Berufsverbot« für Zahnärzte

Der Spielraum für Zahnärztliche Behandlungen wurde zudem konkretisiert. Nachdem die Einschränkung durch die neueste Allgemeinverordnung vom 9. April zunächst für einige Verunsicherung gesorgt hatte, hat das Sozialministerium nun nochmals deutlich klargestellt, dass Notfälle und Behandlungen, durch die eine Verschlechterung des Gesundheitszustands aufgehalten werden kann, durchgeführt werden können.

Dazu Jürgen Keck: »In der Verordnung vom 9. April wurde faktisch ein Berufsverbot für Zahnärzte erlassen. Dieses Vorgehen wurde weder mit der zuständigen Kammer noch mit dem Parlament abgestimmt. Selbst in einer Telefonkonferenz des Sozialausschusses hatte Minister Lucha kein Wort darüber verloren. Zahnärzte und Patienten waren in den letzten Tagen absolut ratlos und konnten diese Entscheidung selbstverständlich nicht nachvollziehen. Nach unserer Kritik wurden die Vorgaben für zahnärztliche Behandlungen in kürzester Zeit präzisiert“, teilte Jürgen Keck mit.

Für alle Behandlungen gelte jedoch, dass diese natürlich immer unter Einhaltung der absolut notwendigen Hygienevorgaben durchgeführt werden müssen.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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