Bundesprogramm für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gestartet / Bisher 13.000 Anträge bei der IHK
Neue Anträge für die Corona Soforthilfe

IHK Konstanz | Foto: Symbolbild IHK Konstanz
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Kreis Konstanz. Mit dem Donnerstag ändern sich die Anträge für die Corona Soforthilfe. Künftig füllen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter einen Antrag des Bundes, Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten einen neuen Antrag des Landes aus. „Dass im laufenden Verfahren neue Formulare erscheinen, ist dem föderalen System geschuldet. Weil das Land etwas schneller am Start war, muss nun das Soforthilfeprogramm des Bundes in das des Landes integriert werden. Es ersetzt den bisherigen Antrag für die kleinen Unternehmen, für die größeren bleibt es bei der Landesförderung.

Wichtig für die Antragsteller: Die Konditionen bleiben unverändert, die Antragstellung erfolgt immer und unverändert über die Seite des Landeswirtschaftsministeriums“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Claudius Marx. "Wer bereits einen Antrag an das Land gestellt hat, muss also nichts tun, ein doppelter Zuschuss von Bund und Land für ein und denselben Liquiditätsengpass ist ausgeschlossen."

Die IHK Hochrhein-Bodensee beantwortet Fragen in einer Corona-Hotline (07531 2860 333 und 07622 3907 333) und prüft die eingereichten Anträge. „Wir sind fast mit der ganzen IHK-Mannschaft im Einsatz für die Soforthilfe. Rund 13.000 Anträge sind bislang eingegangen. Mehr als zwei Drittel haben wir schon bearbeitet, an die L-Bank weitergeleitet oder mit der Bitte zur Überarbeitung an die Antragsteller zurückgeschickt."

Auch wenn die neuen Anträge für etwas Verwirrung sorgen werden, ist Claudius Marx optimistisch. „Grundsätzlich läuft das Verfahren gut, alle beteiligten Stellen machen ein tollen Job. Bund und Land agieren konzertiert und schnell, das Geld fließt bereits. Auch wir haben alle die Ärmel hochgekrempelt, damit den Klein- und Kleinstunternehmen in den kommenden Monaten nicht die Luft ausgeht. Wir wissen aber auch, dass wir uns damit nur Zeit kaufen. Zeit, die jetzt genutzt werden muss, um eine koordinierte Rückkehr in die wirtschaftliche Normalität vorzubereiten, die freilich den Notwendigkeiten der Pandemiebekämpfung Rechnung tragen muss. Bis dahin müssen wir alle Maßnahmen, auch die der Unterstützungsprogramme, immer wieder anpassen. Das Besondere an der Situation ist die Geschwindigkeit, mit der sich die Epidemie und ihre Folgen entwickeln. Sie zwingt uns zur ständigen Nachjustierung aller Reaktionen. Das gilt auch für dieses Soforthilfeprogramm. Viele Detailfragen können deshalb nur auf dem Weg geklärt werden. Für unsere Berater ist das eine Herausforderung, die Antragsteller bitten wir dafür um Verständnis", so Prof. Claudius Marx.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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