Privawaldbesitzer sollen Sturmholz rasch aus dem Wald bringen
Nach Sturmwinter droht Borkenkäferepidemie

Borkenkäfer | Foto: Die Fraßgänge von Borkenkäfern in der Baumrinde sind ein Alarmsignal. swb-Bild: forst-bw
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  • Foto: Die Fraßgänge von Borkenkäfern in der Baumrinde sind ein Alarmsignal. swb-Bild: forst-bw
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Kreis Konstanz. Zum Schutz vor dem Borkenkäfer weist das Kreisforstamt Privatwaldbesitzer darauf hin, Sturm- und Käferholz in ihren Waldgebieten bis spätestens 30. April 2018 aufzuarbeiten. Frischholzhiebe sollten vorerst zurückgestellt werden.

Durch Stürme wurden in den vergangenen Monaten in den Wäldern des Landkreises Konstanz rund 40.000 Festmeter Holz geworfen oder gebrochen. Zugleich hat die milde Witterung des Winters die Entwicklung der Borkenkäfer als Hauptschädlinge der Nadelbäume nur wenig beeinträchtigt. Mit den ersten warmen Frühlingstagen muss deshalb mit einem vermehrten Auftreten der Borkenkäfer gerechnet werden, warnt das Kreisforstamt.
In den bisherigen Schadgebieten und teilweise auch in Waldbeständen, in denen zuvor kein Borkenkäferbefall festgestellt wurde, ist schon den ganzen Winter über immer wieder vom Borkenkäfer besiedeltes Holz angefallen. Sollte jetzt das Sturmholz bis in das Frühjahr hinein unaufgearbeitet im Wald liegen bleiben, ist dieses eine ideale Brutstätte der Borkenkäfer. Im öffentlichen Wald des Landkreises wird aus diesem Grund das Sturmholz und das im Wald stehende Käferholz eingeschlagen und aufgearbeitet.

Ebenfalls in ihrer Vitalität geschwächt sind Bäume, die vom Sturm angeschoben oder deren Wipfel gebrochen sind. Diese Bäume müssen ebenfalls gefällt und rasch verwertet werden.

Für weitere Informationen zur Holzaufarbeitung, Holzsortierung und zum Holzverkauf stehen die zuständigen Forstrevierleiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern sie zur Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt diese gegen Kostenersatz selbst ausführen oder Unternehmer vermitteln.
Bei Nichtbeachtung müssen Waldbesitzer mit einer forstaufsichtlichen Anordnung rechnen, deren Umsetzung kostenpflichtig erzwungen werden kann.

Folgende Merkmale deuten auf einen Befall mit Borkenkäfern hin:

• "Spechtspiegel" unterhalb der Krone; das sind Stellen an der Baumrinde, an denen der Specht die äußere Rindenschicht weggehackt hat, um an die Borkenkäfer, die in der Rinde sind, heranzukommen.

• Abblätternde Rindenteile; auf der Innenseite der Rinde sind Fraßgänge sichtbar. Teilweise kann man hier auch Larven oder Käfer finden, die in der Rinde überwinterten.

• Vergilben und anschließende Rötung der Nadeln bzw. der Baumkronen.

Über die gesetzte Frist hinaus ist es notwendig, dass die verbleibenden Bäume im Bereich von Befallsherden durch den Waldbesitzer regelmäßig auf Käferbefall hin kontrolliert werden. Die betroffenen Bäume müssen dann sofort eingeschlagen, entrindet und entseucht werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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