Trotz Rücknahme des Versammlungsverbots noch gravierende Einschränkungen in der Liturgie
Nach Gottesdienst-Rückkehr: Kirchenbezirk prüft Optionen für die Gemeinden
Kreis Konstanz/ Karlsruhe. Ab Sonntag, 10. Mai, wird es in Baden-Württemberg wieder möglich sein, gemeinsame Gottesdienste in Kirchen, Gemeinderäumen oder im Freien zu feiern, das ist das Ergebnis der Verhandlungen der Kirchen mit der Landesregierungen vom Dienstag.
Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh zeigte sich erfreut über diese Möglichkeit. „Grundlage aller unserer Überlegungen bleibt, dass wir als Kirche alles tun wollen, um Infektionen zu vermeiden“, erklärte der Landesbischof. „In Corona-Zeiten ist Abstand halten und Verantwortung für die eigene und die Gesundheit der Anderen zu übernehmen ein Ausdruck von Nächstenliebe.“
„Wir begrüßen die Entscheidung, dass Gottesdienste geöffnet werden und so dem Bedürfnis der Menschen nach geistlichem Zuspruch nachgekommen wird. Trotzdem müssen wir gewissenhaft prüfen, was nach den Vorgaben in welcher Form im Kirchenbezirk Konstanz möglich sein wird. Wir sind mit den Gemeinden im Gespräch und werden in der nächsten Woche sagen können, wo Gottesdienste zu welchen Zeiten und in welcher Form stattfinden werden«, sagte dazu Dekanin Wiltrut Schneider-Cimbal in einer ersten Stellungnahme.
Nachdem zunächst auf Bundesebene ein Rahmen abgesteckt wurde, haben sich die christlichen Kirchen und die anderen Religionsgemeinschaften mit dem Land Baden-Württemberg über die Grundlinien eines Schutzkonzeptes am Dienstag verständigt. Bis Ende dieser Woche würden die Einzelheiten dieses Konzeptes festgelegt und an die Gemeinden versandt, so dass diese genügend Zeit hätten, die Vorgaben in ihren Kirchen verantwortlich umzusetzen.
„Die Anforderungen des Gesundheitsschutzes werden die vertrauten gottesdienstlichen Formen erheblich verändern“, so der aktuelle Stand für Landesbischof Cornelius-Bundschuh. So müsse ein klarer Abstand zwischen den Mitfeiernden eingehalten, die Dauer der Gottesdienste verkürzt und auf Berührungen wie beim Friedensgruß verzichtet werden. Auch müsse auf den Gemeindegesang verzichtet und es dürfe zunächst kein Abendmahl gefeiert werden.
„Manche Gemeinden werden überlegen, ob sie angesichts dieser Einschränkungen zunächst weiter wie in den vergangen Wochen online oder in der Hausgemeinschaft miteinander Gottesdienste feiern“, erklärte der Landesbischof. „In diesen schwierigen und herausfordernden Zeiten haben in unserer Landeskirche verschiedene Wege nebeneinander Platz, einander im Glauben zu stärken und gemeinsam Gott zu loben.“
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Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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