Landesbehindertenbeauftrage Steffi Aeffner informiert über neues Bundesteilhabegesetz
Mehr Teilhabe per Gesetz gesichert

Teilhabe

Singen. Das neue Bundesteilhabegesetz soll bis zum Jahreswechsel vollständig umgesetzt werden. Da sich damit doch einiges ändert, gab es am Mittwoch dazu eine Informationsveranstaltung mit der Behindertenbeauftragten der Landesregierung, Steffi Aeffner, im Bürgersaal des Singener Rathauses - mit vielen Fragen.
Eine Herausforderung sei schon alleine gewesen zu ermitteln was für ein Bedarf im Land besteht, sagte Aeffner vor den rund 200 Besuchern der Veranstaltung, darunter viele Angehörige von Menschen mit Behinderung. Landtagsabgeordnete Dorothea Wehinger hatte den Informationsabend organisiert.
Die gesundheitliche Situation spiele dabei genauso eine Rolle, wie die Lebensvorstellung der Menschen mit ihren jeweiligen Behinderungen und auch, was das für Auswirkungen auf die Partizipation hat. Zur Erhebung gehörte auch, welche Ausbildung die Personen haben sollten, die hier in einer Betreuung tätig tätig sind.
Was noch fehle sei wegen die Vielzahl der nötigen Daten ein neuer Landesrahmenvertrag. Deshalb werde man zum Jahreswechsel auch erst mal mit einer Übergangsvereinbarung arbeiten. Damit könne der aktuelle Status auf jeden Fall gehalten werden – längstens bis Ende 2021. »Alle Menschen die jetzt schon Leistungen bekommen, müssen keinen neuen Antrag stellen«, beruhigte Aeffner die Anwesenden, die dazu auch Fragen stellten. Allerdings seien neue Bescheinungen für Mietverträge, zum Beispiel für Wohnheime nötig. Ihr Ziel sei es – das wäre der eigentliche Quantensprung – das die angewandten Pauschalregelungen durch individuelle Förderung ersetz werden, die dem tatsächlichen Bedarf der Personen entspricht. Dabei wird nach jetzigem Stand auf ein »Basismodul« ein individuelles Leistungsangebot erstellt, das für gemeinschaftliche Unternehmungen aber natürlich auf gemeinschaftlich erbracht werden könne. Diese Indiviuellen Leistungen würden dann auch bei Klinik- oder Reha-Aufrenthalt vier Wochen lang weiter erbracht.
Ganz wichtig ist für sie auch die Gründung eines Kompetenzzentrums: Es soll dafür sorgen damit nicht in jedem Land- oder Stadtkreis das Gesetz in seinen Einzelheiten nochmals anders ausgelegt werden. Denn damit könne klar umgesetzt werden, dass für alle die gleichen Leistungen angeboten werden sollen.
Die vielen Fragen aus dem Publikum machten deutlich, dass es da noch viel Informations- wie Klärungsbedarf gibt. Zum Beispiel wurde nachgefragt, ob es denn da auch eine Schiedsstelle gebe. Die Kreisbehindertenauftragten nähmen die Funktion einer Ombudstelle wahr, so Aeffner dazu. Insgesamt 63 Teilhabestellen sollen im Land eingerichtet werden.
Persönliche Zukunftsplanung müsse über das Gesetz ermöglicht werden, selbst wenn der Betroffene sich dazu nicht äussern könne, Das solle sogar wissenschaftlich begleitet werden.
Kreissozialamt muss aufstocken
Der Leiter des Kreissozialamts, Stefan Basel, der auch zur Veranstaltung gekommen war sagte, dass hier seine Behörde besonders personell gefordert werde. Schon Anfang es Jahres habe man begonnen, Personal aufzustocken um den auch wesentlich erhöhten Personalaufwand der Einzelfallregelung als neuem Standard bewältigen zu können. Man rechne mit einem Faktor vier.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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