Bundesinnungmeister appeliert an die Vernunft der Politik in der »Ampel«
Mehr Geld für Gebäudereiniger - Verband fordert Streckung des Mindestlohn-Fahrplans

Gebäudereiniger | Foto: Für einen sauberen Blick –auch auf den eigenen Lohn: Reinigungskräfte bekommen ab sofort mehr Geld. Die IG BAU rät Beschäftigten zum Lohn-Check. swb-Bild: IG Bau/ Ferdinand Paul
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Kreis Konstanz/Freiburg/Berlin. Ein erneutes Lohn-Plus gibt es zum Jahreswechsel in der Gebäudereinigung: Die rund 1.920Reinigungskräfte im Landkreis Konstanz bekommen nun deutlich mehr Geld. Der Einstiegsverdienst in der Branche klettert auf 11,55Euro pro Stunde – vier Prozent mehr als bisher. Wer als Fachkraft Glasflächen und Fassaden reinigt, kommt ab sofort auf einen Stundenlohn von 14,81Euro, wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt. „Es handelt sich hierbei um die Mindestlöhne in der Gebäudereinigung. Weniger darf keiner mehr verdienen. Ein Lohn-Check lohnt sich also“, sagt Ilse Bruttel, Bezirksvorsitzende der IG BAU Südbaden. Wer dennoch leer ausgehe, solle sich an die Gewerkschaft wenden.
Anfang 2023 soll sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk erneut – auf dann zwölf Euro pro Stunde (plus 3,9Prozent) erhöhen. Bruttel spricht von einem „wichtigen Schritt heraus aus dem Niedriglohnsektor“.

»Damit heben sich die tariflichen Einstiegslöhne im Gebäudereiniger-Handwerk weiterhin deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der zum Januar 2022 auf 9,82 Euro steigt. Die Differenz beträgt nahezu 18 Prozent«, schreibt in einer eigenen Mitteilung dazu der Fachverband »Die Gebäudedienstleister« der auch an Kritik zu den weiteren Pänen der Ampel-Koalition nicht spart: "Wir machen uns keine Illusionen darüber, dass die Ampel von ihren Plänen noch Abstand nimmt, die das Aussetzen der Tarifautonomie sowie eine Sabotage der Mindestlohnkommission bedeuten", so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich in Berlin. "Aber mit Blick auf bestehende Tarifverträge wie in unserem Handwerk und aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit für unsere Betriebe, die zum Teil langfristige Kundenverträge einhalten müssen, plädieren wir zumindest für ein Inkrafttreten des neuen gesetzlichen Mindestlohns nicht vor 2023."

Auch derzweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst sowie für Gesellinnen und Gesellen gilt (Lohngruppe 6), erhöht sich zum Januar 2022 laut der Mitteilung des Verbands um 2,5 Prozent von 14,45 Euro auf nun 14,81 Euro.

Im Kampf um Fachkräfte-Nachwuchs bietet die Gebäudereinigung zudem mit weitersteigenden Ausbildungsvergütungenvon 830 Euro, 965 Euro beziehungsweise 1125 Euro je nach erstem, zweitem bzw. drittem Lehrjahr attraktive Konditionen, so IG Bau und der Fachverband gleichlautend in ihren Mitteilungen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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