Geflügelhalter sollten sich für aktuelle Informationen beim Veterinäramt melden
Landkreis befürchtet baldigen Einbruch der Geflügelpest
Kreis Konstanz. Damit das Veterinäramt des Landratsamtes Konstanz im Seuchenfall alle Geflügelhalter über den Stand und die zu ergreifenden Maßnahmen bezüglich der Geflügelpest informieren kann, ist es unbedingt notwendig, die Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu melden.
Erst letzte Woche wurde die Geflügelpest erneut bei vier Schwänen im Schwarzwald-Baar-Kreis bestätigt. In weiteren Bundesländern geschah dies bereits in den vergangenen Wochen. Auch tauchen Fälle in den Schweizer Nachbarkantonen auf, die zunehmend Sorge machen.
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza – AI), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Der natürlichen Reservoirwirt für die Viren sind der wilde Wasservogel und Aasvögel. Allerdings sind auch Hühner, Gänse, Puten (Truthühner), Wachteln, Tauben, Fasane, Pfaue, Strauße, Emus und Nandus empfänglich für diese Viren.
Möglich ist das Auftreten des gering- oder hochpathogenen Virentyps, was jeweils im Einzelfall labordiagnostisch bestimmt wird. Beide Varianten sind hochansteckend. Da auch der geringpathogene Typ bereits Symptome wie Atemnot, Apathie, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall, eine Blauverfärbung der Haut, eine sinkende Eiproduktion oder eine erhöhte Todesrate hervorrufen kann, ist bei allen Geflügelhaltungen Vorsicht geboten.
Damit das Veterinäramt des Landratsamtes Konstanz im Seuchenfall auch wirklich alle Geflügelhalter über den Stand und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren kann, ist es unbedingt notwendig, die Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu melden. Das ist telefonisch möglich unter der Nummer 07531/800-2501 direkt beim Veterinäramt oder über das Tierhalterformular auf der Homepage des Landratsamts Konstanz unterwww.lrakn.de/veterinaeramt/tiergesundheit.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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