Kfz-Gewerbe bittet Ministerpräsident Kretschmann, Luchas geplanten Komplettlockdown für den Handel noch zu stoppen
Landesregierung plant mit dem Verbot von click & collect Frontalangriff auf Mittelstand und Arbeitsplätze
Stuttgart/Kreis Konstanz. Mit einem Hilferuf hat sich das baden-württembergische Kraftfahrzeuggewerbe am Samstagmorgen, wenige Stunden vor Verabschiedung der neuen Corona-Vverordnung des Landes an Ministerpräsident Kretschmann gewandt. Er soll seinen Gesundheitsminister Lucha stoppen: „Minister Lucha plant laut eigener Ankündigung ein Verbot von Abholangeboten im Handel (Click & Collect)“, so Präsident Michael Ziegler und Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß in ihrem Schreiben: „Das wird keine Corona-Infektion verhindern, aber es wäre der Todesstoß sogar für die Onlineangebote des Autohandels“, sagte Casten Beuß am Samstagmorgen zu den Plänen des Gesundheitsministeriums, die jetzt in die sogenannte Kabinettsanhörung gehen: „Unsere Betriebe würden die letzte praktikable Möglichkeit verlieren, Fahrzeuge zu verkaufen.“
Im Brief heißt es dazu wörtlich: „Diese Maßnahme beträfe den Kfz-Handel in extremer Form, weil viele Kunden weit weg wohnen und Autos nicht per Paketzustellung ausgeliefert werden können. Wenn Sie der Verordnung in dieser Form zustimmen, blockieren Sie alle Absatzkanäle des Automobilhandels und unterbinden mangels praktikabler Auslieferungsmöglichkeiten faktisch sogar den Onlinehandel! Denn auch bereits bestellte Fahrzeuge könnten nicht mehr ausgeliefert werden. Damit wären neben vielen der über 4.000 Kfz-Betrieben in Baden-Württemberg auch rund 62.000 Arbeitsplätze noch akuter als bisher bedroht, denn dann wäre ein Wirtschaften für den Kfz-Handel kaum mehr möglich. Dies würde vielen Betrieben im ohnehin gebeutelten Kfz-Gewerbe den endgültigen Todesstoß versetzen.“ Hinter diesen Brandbrief haben sich inhaltlich voll auch die KFZ-Innung Konstanz/Singen wie Kreishandwerksmeister Hansjörg Blender gestellt.
Gesundheitsminister Lucha hat die geplante Maßnahme mit der Begründung angekündigt, das Land werde vorab die Regelungen aus dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes übernehmen. „Das Gesetz liegt aber auch nach der ersten Lesung nur im Entwurf vor und es ist aktuell noch völlig ungewiss, ob im Bund ein Verbot von Abholangeboten im Handel im neuen Infektionsschutzgesetz überhaupt enthalten sein wird“, sagt Carsten Beuß: „Der Bezug auf die Bundes-Notbremse ist also keine ausreichende Begründung für diesen schweren Grundrechtseingriff, weil bundesweit Bestrebungen im Gange sind, die Pläne noch zu verändern.“
Damit drohe der Landesregelung ein maximales Akzeptanzproblem. „Wenn ein solch überzogenes Verbot im Kfz-Handel kommt und kurze Zeit später durch eine Bundesregelung wieder aufgehoben werden wird, verliert die Landesregierung jede Glaubwürdigkeit in der Corona-Politik“, mahnt Michael Ziegler. „Ein solcher Frontalangriff auf Mittelstand und Arbeitsplätze ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar und auch rechtlich bedenklich.“
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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