»Warnstufe 2« zieht bereits ab Mittwoch die Bremse an/ Gelber-Impfass nicht mehr nutzbar / 3G im ÖPNV
Land setzt scharfe Regeln gegen Ungeimpfte um

G2 Gastro | Foto: Symbolbild Lockdown

Stuttgart/ Kreis Konstanz. Von Mittwoch, 24. November, an gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen, wie am Nachmitttag durch das Sozialministerium offilziell bekannt gegeben wurde. Die Maßnahmen, die schon seit Tagen als befürchtung kommuniziert wurden, betreffen vor allem ungeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Menschen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Corona-Verordnung hat das Kabinett am Dienstag gefasst. Gleichzeitig setze das Land damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 um, so die Information aus Stuttgart.

Die neuen Regeln sehen eine zusätzliche vierte Stufe vor, die seit dem Wochenende angekündigt wurde.

Nach der Basis-, der Warn- und der Alarmstufe werden mit der Alarmstufe II, die ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten oder ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt. Da dem Landesgesundheitsamt am Montag 489, am Dienstag dann bereits 510 Corona-Patientinnen und -Patisdssnten auf den Intensivstationen gemeldet wurden und aufgrund des fortschreitenden Infektionsgeschehens ein weiterer Anstieg zu erwarten ist, gelten die Regeln der Alarmstufe II ab Mittwoch wie das Sozialmisterium ankündigte.

Das sind die neuen Regeln im Überblick:

· In Alarmstufe II gilt 2G plus künftig bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten und Diskotheken. Das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt.

· Außerdem gelten zusätzlich in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr (Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, u. a. Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien). Im Einzelhandel gilt in diesem Fall grundsätzlich 2G (Ausnahme: Grundversorgung) - das Betrifft mit Stand Dienstag bereits 24 Landkreise!

· Für Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen jedoch »nur« eine 3G-Pflicht mit PCR-Tests.

· Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt.

· In Hotels gilt für touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2G, bei geschäftlichen Übernachtungen 3G.

· In Bus und Bahn sowie im Flugzeug wie auf den fähren über den Bodensee gilt auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G. Hier soll es stichprobenartige Kontrollen geben wurde angekündigt. Wer allerdings ohne Zertifikat erwischt wird, muss mindestens 200 Euro zahlen.

· Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren und den Namen anhand von Ausweisdokumenten überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.

· Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler gelten nicht in Diskotheken – auch sie müssen 2G-Nachweise vorlegen, in der Alarmstufe II gilt 2G plus.

· Volljährige Schülerinnen und Schüler können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Für sie gelten die gewöhnlichen 2G- bzw. 3G-Zutrittsregelungen.

· Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren können noch voraussichtlich bis kurz nach dem Weihnachtsfest Zutritt mit dem Schülerausweis erhalten.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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