Wehinger: Mehr Möglichkeiten für große Solarfelder
Land lässt jetzt auch Solaranlagen auf Äckern zu

Solarpark | Foto: Bisher waren große Photovoltaikfelder nur auf landwirtschaftlich unbrauchbaren Flächen, wie hier auf der ehemaligen Deponie Rickelshausen möglich. Nun können auch ertragsarme Felder genutzt werden, kündigte Landtagsabgeordnete Dorothea Wehinger an. swb-Bi
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  • Foto: Bisher waren große Photovoltaikfelder nur auf landwirtschaftlich unbrauchbaren Flächen, wie hier auf der ehemaligen Deponie Rickelshausen möglich. Nun können auch ertragsarme Felder genutzt werden, kündigte Landtagsabgeordnete Dorothea Wehinger an. swb-Bi
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Stuttgart/ Singen. Das Land ändert seine Freiflächenverordnung. »Anlagen können nun auch auf nach EU-Definition benachteiligten Acker- und Grünlandflächen installiert werden«, berichtet MdL Dorothea Wehinger aus Stuttgart. »Das trifft auf den Kreis Konstanz im besonderen Maße zu und eröffnet Landwirten die Chance auf ein weiteres Standbein.«

Die Landesregierung nutzt laut der Mitteilung damit eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), um mehr Solarstrom in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Künftig können größere Anlagen mit einer Leistung über 750 KW auch auf nach EU-Definition benachteiligten Äckern und Grünland installiert werden. Das sind schwach ertragfähige landwirtschaftliche Flächen.

Bei günstigen Bedingungen bleibe zudem weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung, etwa als Weide möglich. Bisher waren Solaranlagen nur auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienentrassen sowie zuvor militärisch genutzten Konversionsbereichen gestattet.

Im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands gibt es davon in Baden-Württemberg vergleichsweise wenige Flächen. „Wir wollen, dass auch die hiesige Solarwirtschaft von der Energiewende profitiert. Mehr Solarstrom ist zudem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz“, erklärt MdL Wehinger.

Ob und wo Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 kW und 10 MW gebaut werden können, hängt letztlich von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab. Über der Grenze von 750 kW können sich interessierte Grundstückseigentümer an den bundesweiten Ausschreibungen für die EEG-Förderung beteiligen. Diese führt die Bundesnetzagentur dreimal jährlich aus. Nächster Stichtag ist der 1. Juni.

Der Ausbau mittels EEG-Entgelten ist zudem in Baden-Württemberg derzeit noch auf 200 Hektar pro Jahr beschränkt.

Weitere Information zum Ausschreibungsverfahren für große Photovoltaikanlagen auf der Seite der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Ausschreibungen/Solaranlagen/Ausschreibungsverfahren/Solar_Verfahren_node.html

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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