Landesverordnung ersetzt die vorgezogene Regionalbeschränkung / Alkoholverbote bleiben bestehen
Kreis hebt seine Ausgangsbeschränkung wieder auf
Kreis Konstanz. Die erst seit Freitagabend gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Konstanz zur Ausgangsbeschränkung wurde mit Wirkung vom Montag wieder aufgehoben. Jetzt gilt die Ausgangsbeschränkung Kraft der ab Montag gesetzten Landesregelung aber weiterhin zwischen 21 und 5 Uhr. Der Landkreis hatte die regionale Verordnung vorziehen müssen, da der Inzidenzwert drei Tage über 150 gelegen hatte. Nach einem »Peak« von 173,6 am Sonntag sank dieser auf Montag wieder auf 154. Am Sonntag wurde auch bei den positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen mit fast 830 der bisher höchste Stand seit dem Ausbruch der Pandemie erreicht.
Gemäß der zum 19. April 2021 geänderten Corona-Verordnung des Landes gilt eine Ausgangsbeschränkung nun einheitlich in ganz Baden-Württemberg in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100. Die vom Landkreis am 15. April 2021 erlassene Allgemeinverfügung ist damit überholt und wird aufgehoben. Aufgrund der Landesregelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung weiterhin nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Die Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung sind in der Corona-Verordnung aufgelistet, siehe dort § 20 Abs. 7.
Das vom Landratsamt erlassene Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und in Parks in Konstanz und Radolfzell gilt weiter, informierte dazu am Montagabend die Pressestelle des Landratsamtes. Es wurde bis zum 16. Mai befristet. Dies entspricht der Befristung der neuen Corona-Verordnung.
Das Landratsamt hat die Hinweise zur geltenden Rechtslage auf seiner Website aktualisiert unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare